Abfallentsorgung
Mit den „Vier Tonnen“ haben Sie Ihre Abfallentsorgung direkt am Haus. Das Team Sauberes Karlsruhe holt Restmüll, Bioabfall und Papier bei Ihnen ab und bietet Ihnen weitere Abholdienste wie beispielsweise Sperrmüll auf Abruf.
Abfallentsorgung in Karlsruhe
In Karlsruhe gibt es vier Tonnen. Abfall wird sortenrein in Bioabfall, Papier, Restmüll und Wertstoffe (Wertstoffabholung durch Firma Knettenbrech + Grudulic) getrennt. Elektromüll gehört übrigens nicht in die Tonne. Er ist gesondert zu entsorgen. Darüber hinaus hat jeder Karlsruher Haushalt zweimal im Jahr die Möglichkeit, Sperrmüll kostenlos und bequem zu entsorgen.
© Stadt Karlsruhe, AfA
In die Restmülltonne gehören unter anderem
- Asche
- Glühbirnen
- Gummi
- Hygieneartikel
- Kehricht
- Keramik
- Kippen
- Lumpen
- Porzellan
- stark verschmutzte Materialien
- Staubsaugerbeutel
- Ton
- Tonbänder
- Verbandmaterial
- Windeln
Abholung
Die Restmülltonne wird alle zwei Wochen im Vollservice geleert. Die Mitarbeitenden des Amtes für Abfallwirtschaft holen die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellen sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht ein Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle), das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt werden. Details regelt die Abfallentsorgungssatzung.
Verwertung
Restmüll ist nicht stofflich verwertbar.
Der Inhalt der Restmülltonne wird zur thermischen Verwertung in die MVV Mannheim gebracht.
Behältergrößen
Die Restmülltonne ist in den Größen 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich.
Gebühren
Die Leerung der Restmülltonne und die Abfallentsorgung ist kostenpflichtig. Die monatliche Gebühr beinhaltet die Kosten für die Wertstoff-, Papier- und Biotonne sowie für weitere Serviceleistungen des Amtes für Abfallwirtschaft (unter anderem Sperrmüllabholung, Weiße Ware auf Abruf und Betrieb der Wertstoffstationen).
Wertstofftonne der Firma Knettenbrech + Gurdulic
In die Wertstofftonne der Firma Knettenbrech + Gurdulic (im Auftrag der Betreiber der Dualen Systeme Deutschland) werden Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen eingegeben. © TSK, K + G
In die Wertstofftonne gehören unter anderem:
- Alufolie
- Getränkekartons
- Kunststoffe
- Metalle
- Styropor
- Verpackungen aus Holz, Metall oder Kunststoff
Bitte beachten Sie: Holz, das nicht aus Verpackungen stammt, darf aus gesetzlichen Gründen seit 1. Januar 2021 nicht mehr in die Wertstofftonne. Gegenstände aus unbehandeltem Holz können Sie kostenlos bei allen Wertstoffstationen abgeben. Holzige Kleinteile wie Frühstücksbrettchen oder Kochlöffel können Sie auch in den Restmüll geben.
Abholung
Die Wertstofftonne wird alle zwei Wochen im Vollservice geleert. Das heißt, die Leerungsteams von Knettenbrech + Gurdulic holt die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellt sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle), das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt und selbst zurückgeholt werden. Detailregelungen finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung.
Verwertung
Die in die Wertstofftonne eingegebenen Wertstoffe werden auf der Sortieranlage in die verschiedenen Fraktionen getrennt und gelangen von dort aus an das weiterverarbeitende Gewerbe.
Behältergrößen
Die Wertstofftonne ist in den Größen 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich.
Gebühren
Für die Wertstofftonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
1. Was ändert sich ab dem 1. Januar 2024 bei der Wertstofftonne?
In die Wertstofftonne dürfen ab dem 1. Januar wie bisher Verpackungsabfälle (sogenannte Leichtverpackungen) und stoffgleiche Nichtverpackungen (z. B. ein defekter Kunststoff-Wäschekorb oder eine ausgediente Metallbratpfanne) eingegeben werden können. Darüber hinaus wird in den Stadtgebieten mit Vollservice dieser Service auch weiterhin angeboten. Allerdings ist ab diesem Zeitpunkt für die Wertstoffsammlung nicht mehr die Stadt, sondern ein von den Betreibern Dualer Systeme beauftragtes Entsorgungsunternehmen zuständig. Deswegen erfolgt ab dem 1. Januar 2024 die Leerung der Wertstofftonnen nicht mehr wie bisher vom Team Sauberes Karlsruhe (ehemals Amt für Abfallwirtschaft), sondern durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic. Die Stadt selbst wird dann nur noch für die Sortierung und Verwertung der von Knettenbrech + Gurdulic erfassten stoffgleichen Nichtverpackungen verantwortlich sein.
2. Wer oder was sind die Betreiber Dualer Systeme?
Die Betreiber Dualer Systeme (BDS) organisieren bundesweit die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen für Industrie und Handel. Sie sind dafür verantwortlich, dass die vom Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Im Rahmen eines Deutschland-weiten Ausschreibungsverfahrens beauftragen die BDS entsprechende Entsorgungsunternehmen mit der Sammlung. In diesem Zusammenhang hat die für den Stadtkreis Karlsruhe zuständige Firma Landbell die Sammlung der Wertstoffe an die Firma Knettenbrech + Gurdulic vergeben.
3. Wer ist künftiger Ansprechpartner bei Problemen mit der Wertstofftonne?
Für die Sammlung der Wertstoffe ist ab dem 1. Januar 2024 die Firma Knettenbrech + Gurdulic verantwortlich. Ab diesem Zeitpunkt ist diese dann der direkte Ansprechpartner für die Karlsruherinnen und Karlsruher. Den Bürgerinnen und Bürgern steht hierzu eine eigens eingerichtete Servicehotline 0800 5052505 (freigeschaltet ab 1. Januar 2024) oder per E-Mail lvp-ka(at)knettenbrech-gurdulic.de für Fragen, die beispielsweise den Behälterbestand, die Leerungstermine oder den Austausch defekter Wertstofftonnen betreffen, zur Verfügung. Zu Fragen hinsichtlich der Abfalltrennung berät das Team Sauberes Karlsruhe allerdings weiterhin über die Behördennummer 115.
4. Kann ich die Wertstofftonne ablehnen?
Nein, es besteht gemäß § 13 und § 14 des Verpackungsgesetzes für alle Haushalte die Verpflichtung, gebrauchte Verpackungen getrennt vom Restabfall zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen.
5. Was kostet mich die Wertstofftonne?
Für die Wertstofftonne fallen keine weiteren Gebühren an.
6. Was passiert mit meiner bisherigen Wertstofftonne?
Die im Stadtgebiet aufgestellten Wertstofftonnen bleiben stehen. Die Stadt Karlsruhe hat sich mit Knettenbrech & Gurdulic darauf geeinigt, dass diese den kompletten Bestand an Wertstofftonnen übernehmen. Im Zuge des Übergangs der Wertstoffsammlung werden die vorhandenen Wertstofftonnen ab November 2023 durch die Firma Knettenbrech + Gurdulic in Zusammenarbeit mit dem Team Sauberes Karlsruhe neu beklebt. Auf den neu angebrachten Aufklebern befinden sich dann wichtige Informationen zur Abfalltrennung und eine entsprechende Servicehotline-Nummer des künftigen Auftragsnehmers.
7. Was kommt in die Wertstofftonne?
In die Wertstofftonne kommen nur Leichtverpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen.
Leichtverpackungen:
Ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind, dürfen in die Wertstofftonne eingegeben werden. Einzelne Verpackungsbestandteile (z. B. Aluminiumdeckel beim Joghurtbecher) bitte vorher voneinander trennen. Ein Ausspülen ist nicht notwendig.
(Siehe: Richtige Mülltrennung: Listen & Tabellen | Mülltrennung wirkt! (muelltrennung-wirkt.de)
Stoffgleiche Nichtverpackungen:
Ausrangierte Produkte aus Kunststoff und Metall (z. B. Alufolie, defekter Kunststoff-Wäschekorb, eine Metallschöpfkelle oder Styropor)
8. Was sind Leichtverpackungen?
In den Haushalten fallen bei den Verpackungsabfällen vor allem sogenannte Leichtverpackungen an. Diese bestehen meist aus Kunststoffen und Verbundstoffen (z. B. Spülmittelflaschen), Aluminium oder Weißblech (z. B. Konservendosen). Verwendetes Papier wird dabei meistens mit Kunststoff imprägniert oder es dient als stabilisierende Hülle bei dünnen Kunststoffverpackungen. Eine typische Verbundstoffverpackung ist der Getränkekarton. Dieser besteht aus Karton sowie dem Kunststoff Polyethylen und kann für länger haltbare Lebensmittel zusätzlich eine Aluminiumschicht enthalten. Weitere gängige Verbundstoffverpackungen sind Butterfolie (Aluminium/Papier) oder kunststoffbeschichtete Kartons für Tiefkühlkost und Instantsuppenbeutel (Aluminium/Kunststoff).
9. Was sind stoffgleiche Nichtverpackungen?
Stoffgleiche Nichtverpackungen bestehen aus Metall und/oder Kunststoff. Beispiele für stoffgleiche Nichtverpackungen, die in einem Haushalt anfallen können, sind beispielsweise Eimer, defektes Spielzeug aus Kunststoff oder ein alter Aluminiumtopf.
10. Wird die Wertstofftonne gereinigt
Nein, die Wertstofftonne wird nicht gereinigt. Da nur entleerte Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen über die Wertstofftonne entsorgt werden dürfen, ist eine Reinigung in der Regel nicht notwendig.
11. Was passiert mit den Abfällen aus der Wertstofftonne?
Der Inhalt der Wertstofftonne wird in Sortieranlagen in verschiedene Einzelfraktionen getrennt. Dort werden Metalle und verschiedene Kunststoffe (unter anderem Polyethylen, Polypropylen, Polystyrol, Folien, Kunststoffflaschen und auch Getränkekartons) sowie weitere verwertbare Abfälle separiert und anschließend einer hochwertigen Verwertung zugeführt.
12. Wie oft wird die Wertstofftonne geleert?
Die Wertstofftonne wird auch weiterhin 14-täglich geleert.
13. Bleibt der Vollservice bei der Wertstofftonne bestehen?
Ja, der Vollservice bleibt weiterhin bei der Wertstofftonne bestehen, sofern die Wertstofftonnen sich nicht in einem Stadtteil mit Teilservice befinden. Bei Vollservice wird der Abfallbehälter vom Personal am satzungsgemäßen Behälterstandort (Die Entfernung darf 15 Meter nicht überschreiten. Die befestigten Transportwege müssen ebenerdig angelegt werden, sie dürfen keine Stufen und keine Steigungen über 5 Prozent haben.) geholt und nach der Leerung zurückgestellt. Beim Teilservice muss der Behälter zur Leerung bereitgestellt werden (gilt für Behälter bis 240 Liter).
14. Ändern sich die Leerungstermine für die Wertstofftonne?
Die regelmäßigen Termine zur Leerung der Wertstofftonne können sich ab 2024 ändern. Zudem wird eine aufgrund eines Feiertages ausgefallene Sammlungstour in der Regel am darauffolgenden Samstag nachgeholt. Wir bitten in diesem Zusammenhang die entsprechenden Informationen der Firma Knettenbrech + Gurdulic zu beachten.
15. Wie kann ich eine Wertstofftonne neu bestellen, abbestellen oder die Größe ändern?
Eine Wertstofftonne kann über die eigens eingerichtete Servicehotline 0800 5052505 (freigeschaltet ab 1. Januar 2024) oder per E-Mail lvp-ka(at)knettenbrech-gurdulic.de der Firma Knettenbrech + Gurdulic neu bestellt, abbestellt oder mit einem größeren oder kleinerem Fassungsvolumen bestellt werden. Hier verweisen wir ebenfalls auf entsprechende Informationen der Firma Knettenbrech + Gurdulic.
Die Biotonne ist eine von vier Behälterarten, die haushaltsnah geleert werden. © Stadt Karlsruhe, AfA
In die Biotonne gehören unter anderem:
- Balkon- und Topfpflanzen (nur Kleinmengen)
- Eierschalen
- Gemüseabfälle
- Kaffeefilter
- Nicht holzige Grünabfälle in Kleinmengen
- Obstschalen wie Apfel-, Bananen- und Orangenschalen
- rohe und gekochte Speisereste, auch Fleisch und Käse
- Schnittblumen
- Teebeutel
Bitte beachten Sie: Holzige Grünabfälle dürfen nicht über die Biotonne entsorgt werden.
Abholung
Die Biotonne wird wöchentlich im Vollservice geleert. Das heißt, die Mitarbeitenden des Team Sauberes Karlsruhe holen die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellen sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle). Das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt werden. Detailregelungen finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung.
Verwertung
Das Material wird in einer Trockenvergärungsanlage unter Erzeugung von Energie und Kompost verwertet.
Behältergrößen
Die Biotonne ist in den Größen 80, 120 und 240 Liter erhältlich.
Gebühren
Für die Biotonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Standplatz, Pflege und Befüllung
Bioabfälle zersetzen sich. Dies ist ein ganz natürlicher Prozess, der bei Wärme und Feuchtigkeit schneller abläuft als in einer kühleren, trockenen Umgebung. Deshalb ist es ratsam, Bioabfälle in reichlich Zeitungspapier oder Papiertüten zu packen, sie regelmäßig zur Biotonne zu bringen und die Biotonne gelegentlich zu reinigen. Am besten steht sie an einem schattigen Plätzchen.
Tipps zum hygienischen und praktischen Sammeln von Bioabfällen
Qualitätssicherung
Die aus Ihrem Bioabfall erzeugten Komposte werden in der Landwirtschaft und im Garten verwendet. Auf diesen Böden werden unsere Lebensmittel erzeugt.
Daher gilt: Keine Plastiktüten, keine Tüten oder Kaffeekapseln aus kompostierbarem Biokunststoff und keinen Müll in die Biotonne!
Weitere Informationen zur Entsorgung von Bioabfällen erhalten Sie auf "Wir für Bio".
Der Weg vom Bioabfall zum Kompost
Kompost aus Bioabfall
In die Papiertonne gehören unter anderem:
- Briefumschläge mit und ohne Sichtfenster
- Bücher
- Kataloge
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Papiertüten
- Verpackungen aus Papier und Pappe
- Zeitschriften
Abholung
Die städtische Papiertonne wird alle vier Wochen im Vollservice geleert. Das heißt, die Mitarbeitenden des Team Sauberes Karlsruhe holen die Tonne von ihrem Standplatz, wenn dieser der Satzung entspricht, und stellen sie nach der Leerung wieder zurück. Für Behälter bis 240 Liter besteht Teilservice in Hohenwettersbach, Neureut, Wettersbach und Wolfartsweier (ohne Zündhütle). Das bedeutet, die betreffenden Tonnen müssen zur Leerung am Straßen-/Gehwegrand bereitgestellt werden. Detailregelungen finden Sie in der Abfallentsorgungssatzung.
Verwertung
Das gesamte Material wird an eine Papiersortieranlage geliefert und dort verarbeitet.
Behältergrößen
Die städtische Papiertonne ist in den Größen 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich.
Gebühren
Für die städtische Papiertonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.
Bitte beachten Sie:
Die Altpapiersammlungen sind eigenständige Veranstaltungen der sammelnden Vereine. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Termine kann das Team Sauberes Karlsruhe nicht garantieren. Sollten Sie Fragen zu Art oder Umfang der Sammlungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen der Vereine.
Von
- Durlach-Aue
liegen uns keine Daten vor.
Altpapiersammlung der Vereine – Termine 2024
Jeder Karlsruher Haushalt hat zweimal im Jahr die Möglichkeit, Sperrmüll kostenlos und bequem zu entsorgen.
- Über den festgelegten Abholtermin für den Straßensperrmüll
- Über den „Sperrmüll auf Abruf“: Hier kann jeder Haushalt einmal im Jahr einen zeitnahen Termin aus drei verschiedenen Terminvorschlägen wählen.
Straßensperrmüll
Straßensperrmüll wird zu festgelegten Terminen abgeholt. Die Abholtermine erfahren Sie im Abfuhrkalender oder über 115.
Sperrmüll auf Abruf
Neben den regulären Straßenabholungsterminen gibt es in Karlsruhe die Möglichkeit, einmal jährlich die Abholung zu beauftragen. Die Abholung erfolgt kostenfrei.
Alternativ können Sie Ihren Sperrmüll auch über 115 anmelden und einen Termin vereinbaren.
Was ist zu beachten?
- Die bereitgestellte Sperrmüllmenge ist beim Straßensperrmüll und Sperrmüll auf Abruf auf jeweils 4 Kubikmeter pro Haushalt begrenzt.
- Nicht jeder sperrige Gegenstand, für den Sie keine Verwendung mehr haben, ist Sperrmüll!
Drei Regeln müssen erfüllt sein:
- Es sind Dinge, die Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden, also keine Gebäudebestandteile wie Türen, Waschbecken oder Gipsplatten.
- Es sind sperrige Teile, die Sie nicht einfach zerkleinern und über die Restmülltonne oder die Wertstofftonne entsorgen können.
- Es sind keine Schadstoffe, Bauabfälle, Altreifen oder Elektrogeräte.
Abfälle, die kein Sperrmüll sind
Das Team der Sperrmüllabfuhr darf diese nicht mitnehmen. Informationen über den korrekten Entsorgungsweg gibt das Abfall-ABC. Sollten Sie irrtümlicherweise andere Abfälle dazugestellt haben, müssen Sie diese umgehend nach der Sperrmüllabfuhr, spätestens aber am nächsten Tag, entfernen und ordnungsgemäß entsorgen. Bitte reinigen Sie nach der Abfuhr den Gehweg und entfernen Sie herumliegende Kleinteile.
Ausgediente Elektrogeräte sind zu wertvoll zum Wegwerfen!
Durch das Recycling der Elektro-Altgeräte können wertvolle Rohstoffe in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Schadstoffe gelangen auf diese Weise nicht in die Umwelt. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz legt daher fest, dass alle Elektro-Altgeräte getrennt vom übrigen Abfall erfasst werden müssen. Elektro-Altgeräte gehören damit weder in die Mülltonne noch zum Sperrmüll.
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Für die sogenannte Weiße Ware, also Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte oder Herde aus privaten Haushalten, steht Ihnen zwei Mal jährlich kostenlos der Abhol-Service des Team Sauberes Karlsruhe zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt entweder über das Online-Formular oder über die Behördennummer 115.
Weiße Ware plus
Wenn Sie ein Haushaltsgroßgerät anmelden, nimmt das Team Sauberes Karlsruhe kostenlos auch Ihre Elektrokleingeräte bis 50 Zentimeter Kantenlänge und fünf Kilogramm Höchstgewicht mit. Eine separate Abholung nur von Kleingeräten ist nicht möglich.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Alle elektrischen Haushaltsgroßgeräte aus privaten Haushalten können Sie kostenlos an den Wertstoffstationen
- Maybachstraße 10 b und
- Nordbeckenstraße 1 abgeben.
Bitte beachten Sie
- Elektro- und Elektronikkleingeräte, zum Beispiel Computer, Drucker oder HiFi-Anlagen, gehören nicht in die Abfalltonne. Sie werden kostenlos (bis 50 cm Kantenlänge) an allen Wertstoffstationen angenommen.
- Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Klein- und Großgeräte, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) nehmen auch die Karlsruher Hornbach-Filialen in Grünwinkel (Fritz-Haber-Straße 1) und Hagsfeld (Am Storrenacker 6) kostenlos entgegen.
Umwelt-Tipp: Verschenken Sie funktionstüchtige Elektro- und Elektronikgeräte. Zum Beispiel über den Tausch- und Verschenkmarkt.
Pneumatische Abfallentsorgung
Seit 1982 betreibt die Stadt Karlsruhe in der Innenstadt-Ost eine pneumatische Müllentsorgung. Mit der Inbetriebnahme der pneumatischen Müllentsorgung wurde ein aus damaliger Sicht für die Nutzerinnen und Nutzer komfortables und technisch ambitioniertes Konzept zur Müllerfassung eingeführt. Anstatt die Abfälle über Behälter zu erfassen, wird der Müll über installierte Abwurfschächte direkt eingeworfen und über eine Leitung in Container gesaugt.
Aus ökologischer, ökonomischer, rechtlicher und technischer Sicht genügt diese Form der Abfallentsorgung nicht mehr. Zum einen ist die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz gebotene Trennung in die Fraktionen Papier und Pappe, sonstige Wertstoffe (insbesondere Kunststoffe und Verpackungen), Bioabfall und Restmüll verpflichtend. Zum anderen ist der technische Zustand der pneumatischen Müllentsorgung veraltet und die Anlage wird immer anfälliger für Störungen. Für den Fall eines Weiterbetriebes stünden umfangreiche technische und bauliche Sanierungsarbeiten an.
Die Planung und Vorbereitungsphase für die Stilllegung der pneumatischen Müllentsorgung sind seit mehreren Jahren in Arbeit. Im Dezember 2018 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung, ein Konzept für die Stilllegung zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen. Das Amt für Abfallwirtschaft hat ein Konzept zur Einführung der behältergebundenen Abfallsammlung und damit zur Schließung der pneumatischen Müllentsorgung erarbeitet. Am 10. Dezember 2019 beauftragte der Gemeinderat die Stadtverwaltung, die entsprechenden Maßnahmen zur Einführung der konventionellen Abfallsammlung einzuleiten und umzusetzen. Geplant ist, die pneumatische Müllentsorgung schrittweise bis zum Jahr 2026 vollständig zu schließen. Hierfür hat die Stadtverwaltung das Gebiet in insgesamt zehn Teilgebiete gegliedert und geht diese in den nächsten Jahren schrittweise an.
Der Rückbau ist in mehrere Schritte unterteilt. In einem ersten Schritt stellt das Amt für Abfallwirtschaft schrittweise die Abfallbehälter für die künftige Abfallentsorgung auf. Über einen bestimmten Zeitraum wird die Abfallentsorgung sowohl über die neuen Abfallbehälter als auch über die bisherigen Schleusenkippmulden möglich sein. Danach erfolgen die Schließung der Schleusenkippmulden und der Rückbau der Schachtventile. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abfallentsorgung nur noch über die bereitgestellten Abfallbehälter möglich. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden zeitnah über die Standplätze der Abfallbehälter und die zukünftige Abfalltrennung informiert.
Beim Rückbau werden die Schleusenkippmulden fachgerecht verschlossen und die Schachtventile zurückgebaut. Die Stadt übernimmt die Kosten für den Rückbau der Schleusenkippmulden auf Privatgrundstücken.
Der komplette Rückbau erfolgt gemäß Feuerwiderstandsklasse 90 (F90). Der Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung erfolgt durch Fachfirmen, die durch das Amt für Abfallwirtschaft und ein externes Ingenieurbüro überwacht werden.
Die Steigleitungen in den Gebäuden bleiben nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung bestehen, da sie sich im Privateigentum befinden.
Gerne können Sie Ihren Vorschläge oder Ihre Fragen über die E-Mailadresse buergerinfo.pme(at)afa.karlsruhe.de an das Amt für Abfallwirtschaft richten. Die Dienststelle wird prüfen, ob der jeweilige Vorschlag in den Rückbau miteinfließen kann.
Der geplante Zeitrahmen der Umsetzung und der Stilllegungsabschnitte ist wie folgt:
- 2020/2021: Gebiet östlich der Waldhornstraße (Gebiete Nummer 1 bis 3)
- 2021: Bereich östlich der Fritz-Erler-Straße und südlich der Markgrafenstraße (Gebiete Nummer 5 und 6)
- 2022: Baublock nördlich Zähringerstraße (Nr. 7) und Heinrich-Hübsch-Schule (Gebiet Nummer. 10)
- 2023: Bereich Kronen-, Zähringer-, Adler- und Markgrafenstraße (Gebiet Nummer 9)
- 2024: Bereich Kronenplatz (Gebiet Nummer 8) und Bereich PME-Zentrale und
- Parkhaus (Gebiet Nummer 4)
Der geplante Zeitrahmen kann sich aufgrund der Entwicklungen durch das Corona-Virus oder andere unvorhersehbare Ereignisse verschieben.
Vorteile
Nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung können Sie Ihre Abfälle sortenrein über die vier verschiedenen Abfallbehälter (Bioabfall, Papier/Pappe, Restmüll, Wertstoff) entsorgen und so Ihren Beitrag für eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung leisten. Die Anzahl und Größe der Abfallbehälter werden gemeinsam mit dem Amt für Abfallwirtschaft individuell auf den jeweiligen Bedarf vor Ort angepasst. Weiterhin werden die Abfallbehälter im Vollservice geholt und auch zurückgestellt. Eine Bereitstellung ist folglich nicht notwendig.
Nachteile
Nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung ist das Einwerfen von Abfällen über die Schleusenkippmulden im Treppenhaus nicht mehr möglich. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die Abfallbehälter auf den dafür eingerichteten Standplätzen. Dies kann in einzelnen Fällen einen etwas weiteren Weg bedeuten.
Sollten Sie ein eigenes privates Grundstück im Gebiet der pneumatischen Müllentsorgung besitzen, erfolgt die Abfallentsorgung künftig über ein konventionelles Abfallbehältersystem wie es bereits seit vielen Jahren im übrigen Stadtgebiet der Fall ist. Das bedeutet, Sie richten auf Ihrem Grundstück einen Abfallbehälterstandplatz ein, der Ihnen gehört und auch von Ihnen unterhalten wird. Das Amt für Abfallwirtschaft unterstützt und berät Sie gerne bei der Wahl eines geeigneten Standplatzes.
Dem Amt für Abfallwirtschaft ist es ein wichtiges Anliegen, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer sowie Hausverwaltungen frühzeitig über das geplante Vorgehen zu informieren und mit ihnen in den Dialog zu treten. Daher wird das Amt für Abfallwirtschaft die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen rechtzeitig vor der Umsetzung in den jeweiligen Teilgebieten anschreiben und über das geplante Vorgehen und die geplanten Maßnahmen informieren.
Sollten Sie Mieterin oder Mieter sein, können Sie sich diesbezüglich gerne an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre zuständige Hausverwaltung wenden.
Sollte die Einrichtung eines Standplatzes für die Abfallbehälter erforderlich sein, sind die Aufwendungen hierzu durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung zu tragen.
Der Standplatz sollte den Anforderungen der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe entsprechen. Die wesentlichen Eckpunkte betreffen die Stellfläche und den Transportweg. Der Transportweg muss ebenerdig und stufenlos sein und darf eine Maximalentfernung von 15 Metern bis zur Straße nicht überschreiten. Außerdem sollte eine Neigung von 5 Prozent nicht überschritten werden. Die Arbeitsräume und die Transportwegbreiten sollen bei vierrädrigen Abfallbehältern (770, 1.100 Liter) 1,50 Meter und bei zweirädrigen Abfallbehältern (80, 120, 240 Liter) 1,00 Meter breit sein. Das Amt für Abfallwirtschaft unterstützt und berät Sie gerne bei der Wahl eines geeigneten Standplatzes und ist sich bewusst, dass im Bereich des bisherigen PME-Gebietes eine satzungskonforme Umsetzung nicht immer möglich sein wird.
Es gibt die Möglichkeit einer Einhausung für die Abfallbehälter. Allerdings kann solch eine Einhausung oder (begrünte) Stellfläche nur durch die Grundstückseigentümerin beziehungsweise den Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung selbst gestaltet und finanziert werden.
Generell sind alle Abfallbehälter auf dem eigenen Grundstück aufzustellen. Auch sollte der Standplatz so angelegt werden, dass sämtliche Abfallbehälter Platz haben. Sollte der Platz für die Abfallbehälter tatsächlich nicht ausreichen, so kann die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer oder die Hausverwaltung eine doppelte Leerung (gegen erhöhte Gebühr) beantragen. Das Amt für Abfallwirtschaft überprüft den Antrag und die Grundstücksverhältnisse gemeinsam mit der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller und sucht nach einer einvernehmlichen Lösung.
Derzeit geht das Amt für Abfallwirtschaft davon aus, dass alle aufgestellten Abfallbehälter im ehemaligen PME-Gebiet im sogenannten Vollservice abgeholt werden können, das heißt dass Bereitstellen und Zurückstellen entfallen. Weiterhin werden die Abfallbehälter im Vollservice geholt und auch zurückgestellt. Eine Bereitstellung ist folglich nicht notwendig.
Nein. Da die pneumatische Müllentsorgung nicht mehr zeitgemäß und die rechtlich vorgeschriebene Abfalltrennung hierdurch nicht umsetzbar ist, ist nach dem Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung das Einwerfen von Abfällen über die Schleusenkippmulden im Treppenhaus nicht mehr möglich. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die Abfallbehälter auf den dafür eingerichteten Standplätzen.
Sobald das Amt für Abfallwirtschaft die Abfallbehälter für die künftige Abfallentsorgung aufstellt, werden die Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort über die Standplätze der Abfallbehälter und die zukünftige Abfalltrennung informiert.
Dem Amt für Abfallwirtschaft ist es ein wichtiges Anliegen, die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen frühzeitig über das geplante Vorgehen zu informieren und mit ihnen in den Dialog zu treten. Daher wird das Amt für Abfallwirtschaft die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen rechtzeitig vor der Umsetzung in den jeweiligen Teilgebieten anschreiben und über das geplante Vorgehen und die geplanten Maßnahmen informieren.
Sollten Sie Mieterin oder Mieter sein, können Sie sich diesbezüglich gerne an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre zuständige Hausverwaltung wenden.
Die Höhe Ihrer Abfallgebühren richtet sich ausschließlich nach der Größe der Restmülltonne. Die Größe der Papier-, Wertstoff- und Biotonne können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen ohne Mehrkosten dem Bedarf anpassen. Mit der richtigen Abfalltrennung und geeigneten Maßnahmen der Abfallvermeidung können Sie möglicherweise Ihre Gebühren reduzieren und unterstützen eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung. Denn je weniger Abfall für die Restmülltonne anfällt, desto kleiner kann Ihre Restmülltonne sein. Die Abfallgebühren sind in der Abfallgebührensatzung der Stadt Karlsruhe festgelegt.
Die Höhe Ihrer Abfallgebühren richtet sich ausschließlich nach der Größe der Restmülltonnen für das angeschlossene Gesamtgrundstück. Die Größe der Papier-, Wertstoff- und Biotonne können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Hausverwaltungen ohne Mehrkosten dem Bedarf anpassen.
Als Mieterin oder Mieter erhalten Sie in der Regel keine Abrechnung durch die Stadtwerke, sondern indirekt über Ihre Vermieterin, Ihren Vermieter oder Ihre zuständige Hausverwaltung (Nebenkostenabrechnung). Dennoch können Sie mit der richtigen Abfalltrennung und geeigneten Maßnahmen der Abfallvermeidung möglicherweise Ihre Gebühren reduzieren und unterstützen eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung. Denn je weniger Abfall für die Restmülltonne anfällt, desto kleiner kann Ihre Restmülltonne sein.
Ich werde nun an das konventionelle Abfallsystem in Karlsruhe angeschlossen. Ist das übergangsweise?
Nein, der Rückbau der pneumatischen Müllentsorgung wurde 2019 im Gemeinderat beschlossen und wird in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt. Nach dem Rückbau können Sie Ihre Abfälle sortenrein über die vier verschiedenen Abfallbehälter (Bioabfall, Papier/Pappe, Restmüll, Wertstoff) entsorgen und so Ihren Beitrag für eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung leisten.
Gemäß den Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Karlsruhe besteht für das Einsammeln von Abfällen ein Trennungsgebot, das heißt Wertstoffe sind in die Wertstoffbehälter (Behälter mit rotem Deckel), Speiseabfälle sind in die Bioabfallbehälter (Behälter mit grünem Deckel), Papierabfälle sind in die Papierbehälter (Behälter mit blauem Deckel) und Restmüll ist in die Restmüllbehälter (Behälter mit grauem Deckel) einzugeben.
Bestellungen oder Änderungen einer Tonne müssen über den Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder die Hausverwaltung erfolgen. Falls Sie zur Miete wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.
Die Papier-, Restmüll- und Wertstofftonnen sind in den Größen 80, 120, 240, 770 und 1.100 Liter erhältlich. Die Biotonne ist in den Größen 80, 120 und 240 Liter erhältlich.
Wenn Sie einmal mehr Abfall zu entsorgen haben als üblich, dann verwenden Sie bitte den „Abfallsack der Stadt Karlsruhe“. Sie können ihn bei verschiedenen Verkaufsstellen für 4 Euro pro Stück erwerben. Mit Wertstoffen oder Restmüll befüllt, stellen Sie den Sack neben den entsprechen Behälter. Die Mitarbeitenden der Müllabfuhr nehmen den Sack - für den Sie die Entsorgungsgebühr mit dem Aufpreis entrichtet haben - am Leerungstag mit.
Sollte das Wertstoff- oder Restmüllvolumen auf Dauer nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen, größere oder mehr Behälter aufzustellen. Bestellungen oder Änderungen einer Tonne müssen über den Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder die Hausverwaltung erfolgen.
Sollten Sie eine kostenpflichtige Leerung wollen, müssen Sie oder der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin schriftlich eine gebührenpflichtige Sonderabholung beim Amt für Abfallwirtschaft beantragen. Bitte beachten Sie, dass derjenige, der die gebührenpflichtige Sonderabholung beantragt zur Übernahme der Gebührenschuld verpflichtet ist.
Wenden Sie sich daher an Ihren Grundstückseigentümer beziehungsweise Ihre Grundstückseigentümerin oder Ihre Hausverwaltung.
Beschädigte Abfallbehälter können über den Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder die Hausverwaltung gemeldet werden. Das Amt für Abfallwirtschaft tauscht die Behälter dann schnellstmöglich aus.
Bei Abfallbehältern in den Größen 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter erfolgt keine Reinigung über das Amt für Abfallwirtschaft. Hierfür ist der Grundstückseigentümer beziehungsweise die Grundstückseigentümerin oder Hausverwaltung zuständig. Lediglich die Bioabfallbehälter werden zweimal jährlich durch das Amt für Abfallwirtschaft gereinigt. Die Reinigung der Bioabfallbehälter wird über die StadtZeitung und unter www.karlsruhe.de/abfall angekündigt.
Bei Abfallbehältern in den Größen 770 Liter und 1.100 Liter können Sie gegen Gebühr eine Reinigung beim Amt für Abfallwirtschaft beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre Hausverwaltung. Die Reinigung muss schriftlich beim Amt für Abfallwirtschaft beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Reinigung gebührenpflichtig ist.
Sollten Sie nicht genügend Platz in der Wohnung haben, können Sie die Abfälle gemeinsam sammeln und direkt an den Abfallbehältern sortenrein trennen und entsorgen. Es ist hilfreich, die anfallenden Abfälle täglich beziehungsweise öfters zu entsorgen.
Mit einer sortenreinen Abfalltrennung unterstützen Sie eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung. Sortenrein getrennte Abfälle lassen sich besser einer höherwertigen Verwertung zuführen. Und neben Ihrem geleisteten Beitrag für eine umweltgerechte Entsorgung und Verwertung können Sie mit der richtigen Abfalltrennung möglicherweise noch Ihre Gebühren reduzieren. Denn die Höhe Ihrer Abfallgebühren richtet sich ausschließlich nach der Größe der Restmülltonne. Je weniger Abfall für die Restmülltonne anfällt, desto kleiner kann Ihre Restmülltonne sein.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihre Grundstückseigentümerin beziehungsweise Ihren Grundstückseigentümer oder Ihre zuständige Hausverwaltung.