Verheiratete Paare können durch einen Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt eines Kindes ganz legal das Elterngeld erhöhen – oft um mehrere Tausend Euro!
Werdende Eltern können die Höhe des Elterngeldes selbst beeinflussen. Sind die Partner verheiratet, können sie mehrere Steuerklassen wählen. Die Steuerklasse beeinflussen das vom Arbeitgeber ausgezahlte Nettogehalt. Und da sich das Elterngeld nach der Geburt am Nettogehalt vor der Geburt orientiert, gilt: Derjenige Elternteil, der nach der Geburt zu Hause bleibt und Elterngeld beziehen wird, sollte in eine für ihn günstige Steuerklasse wechseln.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, worauf werdende Eltern achten müssen, damit sie hier wirklich von einem finanziellen Vorteil profitieren können, denn eine entscheidende Rolle spielt der Zeitpunkt des Wechsels. Wer den besten Moment verpasst, hat trotzdem noch ein paar Möglichkeiten.
Angebot auswählen und weiterlesen
-
- Eltern erhalten bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder 28 Monate Elterngeld Plus zum halben Satz. Seit April 2024 gehen Paare mit über 200 000 Euro Verdienst leer aus.
-
- Das Elterngeld ist kompliziert. Wer früh Elterngeldberatung in Anspruch nimmt, kann Tausende Euro mehr rausholen. Im Test überzeugen vor allem kommerzielle Anbieter.
-
- Teilzeit statt Vollzeit? Viele Berufstätige entscheiden sich dafür – etwa aus familiären Gründen. Unser Teilzeitrechner zeigt, wie sich das auf Ihr Monatsnetto auswirkt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@JanLTD: Ja, Sie können ab dem Monat, in dem das erste Mutterschaftsgeld fließt, wieder in Steuerklasse 5 wechseln. Denn dieser Monat wird bei der Berechnung des Elterngelds ausgeklammert (die Steuerklasse in dieser Phase hat also keine Auswirkungen aufs Elterngeld mehr). Es zählt beim Gleichstand die Steuerklasse, die vor dem ersten Mutterschaftsgeld-Monat auf der Lohnsteuerkarte stand. Das ist nach Ihren Schilderungen die Steuerklasse 3. Damit wird das Elterngeld auf Basis von Steuerklasse 3 berechnet.
Hallo,
Danke für den aufklärenden Text. Eine Frage haben wir noch:
wir haben zu Beginn der Schwangerschaft unsere Steuerklassen gewechselt. Damit ist bei meiner Frau „Gleichstand“ bis zum Start des Mutterschutzes. (6 Monate Klasse 5; 6 Monate Klasse 3).
Können wir schon vor der Geburt in dem Monat in dem der Mutterschutz startet wieder in die Klasse 5 zurückwechsel??
„Fürs Elterngeld maßgeblich ist in einem solchen Fall des „Gleichstands“ aber die aktuelle Steuerklasse“ [S.7]
Hieße das die letzte eingereichte Steuerklasse – also 3 ? Oder die tatsächliche Steuerklasse die zum Zeitpunkt des Mutterschutz und Geburt vorliegt - also 5?
Besten Gruß,
@Moyandra: Ja, diese Pläne gibt es, aber steht noch nicht fest, wann sie umgesetzt werden. Laut Medienberichten bleibt im Jahr 2023 noch alles beim Alten.
Ich dachte die Ampel wollte die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen?
@HeinzHüser: Sie finden unter dem folgenden Link unsere Darstellung zur Berechnung des Elterngeld Plus:
www.test.de/Elterngeld-5172440-0
Ja, für die Berechnung des Elterngeld Plus wird bei Teilzeitlern der Einkommensunterschied zwischen „Nettolohn vor der Geburt“ und „Nettolohn nach der Geburt“ herangezogen. Darauf werden die 65% angesetzt (beim regelmäßigen Elterngeld-Prozentsatz). Und im nächsten Schritt wird berechnet, ob der errechnete Betrag über dem Deckel liegt (Hälfte des Basiselterngeldes bei Nichtarbeit).