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Heiliger Stuhl behält sich Entscheidung vor:Apostolischer Administrator veranlasst kirchenrechtliche Prüfung

Aufgenommen bei der Firmung der Katholischen Kirchengemeinde St. Pankratius Köln in der Halle Tor 2 Köln
Datum:
7. Dez. 2021
Von:
pek211207
Heiliger Stuhl behält sich Entscheidung vor

Köln. Der Apostolische Administrator des Erzbistums Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, hat heute (7. Dezember) den Vermögensrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) zu einer Sondersitzung einberufen. Er informierte über Hinweise, dass bei Auftragsvergaben im Kontext der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt beide Gremien nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen wurden. Weihbischof Steinhäuser hat umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Heiligen Stuhl in Kenntnis gesetzt. 

Delegat Markus Hofmann hat den Administrator gebeten, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben. Der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, hat den Apostolischen Administrator angewiesen, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen und von einer Beurlaubung Hofmanns abzusehen. 

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