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DAV begrüßt Eilent­scheidung zu Richter Maier

Statement von Rechts­an­wältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptge­schäfts­führerin des Deutschen Anwalt­vereins (DAV)

Das Dienst­gericht für Richter am Landgericht Leipzig hat dem rechts­extremen Richter Jens Maier, der für die AfD im Bundestag saß, in einem Eilver­fahren vorerst die Führung von Amtsge­schäften untersagt. Der DAV hatte mehrfach öffentlich gefordert, dass seine Rückkehr verhindert werden müsse.

„Wir begrüßen, dass dem rechts­extremen Ex-Abgeordneten Jens Maier vorerst die Rückkehr auf den Richterstuhl verwehrt bleibt. Erklärte Feinde unserer freiheitlich-demokra­tischen Grundordnung haben im Richteramt nichts verloren. Es wäre nicht nur der Anwalt­schaft unzumutbar, in einer Verhandlung einem solchen Richter gegenüber­zu­sitzen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf den Rechtsstaat verlassen können. Dies wäre unmöglich, wenn sie dem Urteil eines Richters ausgesetzt sind, der eben diesen Rechtsstaat verachtet.“

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