Taxi: Rechte und Pflichten

Im Video: Rechte und Pflichten im Taxi – das Wichtigste im Überblick ∙ Bild: © ADAC/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Wer mit dem Taxi fährt, sollte sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren sein. Die ADAC Clubjuristinnen und -juristen haben die wichtigsten Infos für Taxipassagiere zusammengestellt.

  • Beförderungspflicht: Taxifahrer muss auch kurze Strecken fahren

  • Kindersitz: Kinder müssen im Taxi gesichert sein

  • Auswahl der Strecke: Taxifahrer muss kürzeste Strecke fahren

Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen damit dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten jedoch Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Die folgenden Informationen können je nach geltender Taxiordnung unterschiedlich ausgestaltet sein.

Taxi zum Festpreis: Seit 1. September 2023 in München

In München können Taxikunden seit dem 1.9.2023 ähnlich wie bei Uber und ähnlichen Fahrdiensten vorab einen Festpreis für die Fahrt vereinbaren. Anders als beim Taxameter, bei dem der Preis höher wird, je länger die Fahrt dauert, bleibt es hier z.B. bei einem Stau oder stockendem Verkehr bei der vereinbarten Pauschale. Diese darf vom Grund- und Kilometerpreis des geltenden Taxitarifs um bis zu 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten abweichen.

Der Festpreis kann nur vereinbart werden, wenn die Kunden das Taxi im Voraus bestellen, egal ob telefonisch, per App, E-Mail oder SMS. Wer sich das Taxi spontan am Straßenrand heranwinkt, für den läuft weiter das Taxameter.

München ist damit die erste deutsche Stadt, bei der für die Taxifahrt vorab ein Festpreis vereinbart werden kann. Andere Städte wie Hamburg oder Berlin wollen jedoch nachziehen.

Beförderungspflicht des Taxifahrers

Am Taxistand kann der Fahrgast sein Taxi frei wählen. Auch wenn man an das erste Taxi am Stand verwiesen wird, muss man sich nicht daran halten. Den Sitzplatz im Fahrzeug darf man sich ebenfalls selbst aussuchen.

Kurze Strecken und Betrunkene

Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrerinnen und -fahrer eine sogenannte Beförderungspflicht. Das heißt, die Fahrerin bzw. der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Ist die Kundin oder der Kunde allerdings angetrunken oder aggressiv, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer sich weigern, diese zu befördern.

Mit Hund ins Taxi

Eine Frau mit ihrem Hund, die durch handheben auf sich aufmerksam macht um ein Taxi zu bekommen
Darf der Hund mit ins Taxi?© Shutterstock/Photoroyalty

Die Beförderungspflicht gilt auch für Haustiere, wie zum Beispiel Hunde. Wenn die Fahrerin oder der Fahrer eine Bedrohung für sich selbst oder andere Menschen sehen, müssen sie Tiere allerdings nicht mitnehmen. Ob für das mitfahrende Tier ein Zuschlag fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen der einzelnen Städte. Blindenhunde müssen immer kostenfrei mitgenommen werden.

Kindersitz: Im Taxi Kinder sichern

Für Kinder bis zwölf Jahre bzw. bis zu einer Größe von 150 Zentimetern besteht die Kindersitzpflicht. Wenn ein Taxifahrer oder eine Taxifahrerin Kinder befördern, müssen sie also Kindersitze mitführen. Hier gibt es aber eine Sonderregelung, weil das Mitführen von sperrigen Kindersitzen im Taxi schnell zu Platzproblemen führt:

Der ADAC empfiehlt, auch bei Taxifahrten alle Kinder immer vorschriftsmäßig zu sichern. Das Kind hat ungesichert ein erhebliches Verletzungsrisiko. Außerdem drohen Bußgelder für den Fahrer bzw. die Fahrerin, wenn die gesetzliche Sicherungspflicht nicht beachtet wird. Für regelmäßige Taxifahrten (Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht in vollem Umfang.

Kürzeste Strecke ist Vorschrift

Grundsätzlich muss der Fahrer bzw. die Fahrerin den kürzesten Weg wählen. Etwas anderes gilt, wenn Taxifahrerin oder -fahrer und Fahrgast eine andere Strecke vereinbaren.

Quittung für den Fahrgast

Auf Wunsch des Kunden bzw. der Kundin muss die Taxifahrerin bzw. der Taxifahrer außerdem eine Quittung ausstellen. Aus dieser sollten der Start- und Zielort, der Preis und das Kennzeichen oder die Ordnungsnummer des Taxis hervorgehen.

Je nach geltender Taxiordnung muss der Fahrer bzw. die Fahrerin auf 50 Euro herausgeben können. Zählen Sie das Wechselgeld sofort nach. Spätere Reklamationen sind meist zwecklos.

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Gepäck im Taxi

Zwei jungen Frauen wird das Gepäck in das Taxi gepackt
Wie kommt das Gepäck ins Taxi? Ein netter Taxifahrer hilft© Shutterstock/Kzenon

Ob ein Fahrer bzw. eine Fahrerin beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der regionalen Taxiordnung ab. Eine verbindliche Regelung gibt es dagegen beim Gewicht des Gepäcks: Ein Taxi muss mindestens 50 Kilo befördern können. Ausgenommen davon sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, muss das Taxi nicht mitnehmen.

Wünsche des Fahrgastes

Diese Wünsche des Fahrgasts muss ein Taxifahrer bzw. eine Taxifahrerin erfüllen: Sie müssen das Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, falls der Kunde oder die Kundin das möchten. Generell darf der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin ohne Einverständnis des Fahrgastes keine fremden Personen mitnehmen. Eigene Besorgungen dürfen Taxifahrer und -fahrerinnen nur machen, wenn der Fahrgast dem zustimmt.

Rauchen darf der Fahrgast allerdings nicht – das Verbot gilt auch für den Fahrer bzw. die Fahrerin. Außerdem müssen sich Kunden und Kundinnen auf allen Plätzen an die Gurtpflicht halten.