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Hauptverhandlung wegen Vorteilsannahme und Verletzung des Dienstgeheimnisses

Landgericht Lüneburg 16/16 Kramer-Natho (21 Kls 2/15)

Hauptverhandlung wegen Vorteilsannahme und Verletzung des Dienstgeheimnisses

Am 07.03.2016 um 09:30 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg im Saal 21 das Verfahren gegen einen 59-jährigen Mann wegen Vorteilsannahme und Verletzung des Dienstgeheimnisses.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft dem Angeklagten mit ihrer Anklage vom 24.01.2014 vor, als Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Verden einem Angehörigen der Tageszeitung Weser-Kurier eine Ablichtung seines schriftlichen Vermerks über den Inhalt einer Besprechung mit Polizeibeamten von Ende März 2009 überlassen zu haben. Bei dieser seien die Möglichkeiten einer Reaktion auf den Verdacht einer vorangegangenen Weitergabe von Dienstgeheimnissen an den Weser-Kurier erörtert worden. Durch die Übergabe des Vermerks soll es zu der Gefahr einer Schädigung des Verhältnisses zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft sowie des Vertrauens der Allgemeinheit in die Rechtsstaatlichkeit der Polizei gekommen sein, was der Angeklagte auch billigend in Kauf genommen habe. Im April 2011 sei dann auf dem Titelblatt des Weser-Kuriers ein polizeikritischer Artikel erschienen, in dessen Rahmen der Vermerk des Angeklagten herangezogen worden sei.

Der Angeklagte soll zudem von einem ihm dienstlich bekannten Übersetzer Ende März 2011 kurzfristig ein Darlehen über 6.000,00 Euro gewährt bekommen haben, weil dieser zuvor von dem Angeklagten umfangreich mit Aufträgen bedacht worden sei.

Die Anklage wurde ursprünglich bei dem Landgericht Verden erhoben, das die Eröffnung des Hauptverfahrens - im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung - am 09.04.2014 mit der Begründung abgelehnt hat, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht bestehe, d.h. eine Verurteilung des Angeklagten nicht wahrscheinlich sei. Auf die hiergegen gerichtete Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin hat das Oberlandesgericht Celle am 23.07.2014 das Hauptverfahren vor der großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg eröffnet. Wegen der seitdem bestehenden hohen Auslastung des Landgerichts Lüneburg mit vorrangig zu verhandelnden und teils auch äußerst umfangreichen Haftsachen konnte die Hauptverhandlung nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt angesetzt werden.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf 14.03., 04.04., 11.04., 18.04., 25.04., 13.05., 06.06., 13.06., 20.06. und 27.06.2015.

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Vorteilsannahme gem. § 331 Abs. 1 StGB (in der zur Tatzeit gültigen Fassung):

„Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Verletzung von Dienstgeheimnissen gem. § 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB (in der zur Tatzeit gültigen Fassung):

„Wer ein Geheimnis, das ihm als Amtsträger anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2016

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