Evaluierungsbericht zur Fluglärmkommission Leipzig/Halle vorgestellt

21.03.2024, 14:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Frühjahrssitzung der FLK in Schkeuditz (64. Sitzung)

Am Mittwoch trafen sich die Mitglieder der Fluglärmkommission (FLK) des Flughafens Leipzig/Halle zur ihrer Frühjahrssitzung in Schkeuditz. Der Flughafen stellte zunächst den Verkehrsbericht 2023 vor. Wie an anderen deutschen Flughäfen ist auch in Leipzig/Halle ein Wiederanstieg der Passagierzahlen und ein Rückgang des Frachtverkehrs im Vergleich zum außerordentlich frachtstarken Corona-Zeitraum zu verzeichnen. Die Flugbewegungen im Frachtverkehr liegen jedoch weiterhin deutlich über den Vor-Corona-Zahlen.

Die Beschwerdesituation hat sich – abgesehen von zwei Ausnahmen – nicht wesentlich verändert. Schwerpunkt des vergangenen Halbjahres war weiterhin die Gemeinde Krostitz aufgrund der veränderten Abflugverfahren von der Südbahn nach Norden. Der sächsische Fluglärmschutzbeauftragte (FLSB) Jörg Puchmüller stellte zu diesem Thema auch die Ergebnisse der durchgeführten Messreihe in Krostitz vor. Die FLK erteilte auf Initiative des Landkreises Nordsachsen einstimmig einen Prüfauftrag an die Deutsche Flugsicherung (DFS). Es soll untersucht werden, ob eine Verschiebung dieses Abflugverfahrens nach Osten möglich ist, ohne dass dadurch größere Betroffenheiten am Boden entstehen. Über dem Bereich des Stadtgebietes von Eilenburg soll nach Wunsch des Landkreises Nordsachsen bei einer Veränderung kein veröffentlichtes Abflugverfahren verlaufen.

Die DFS stellte anschließend die Ergebnisse des auf Antrag des Landkreises Leipzig beschlossenen Prüfauftrages aus der letzten Fluglärmkommissionssitzung vor. Hier sollte geprüft werden, ob eine Verlegung des Segments des Anflugverfahrens bei Betriebsrichtung West über dem südlichen Bereich von Markkleeberg bis Richtung Brandis, weiter nach Süden sowie eine Erhöhung der Anflughöhe über dem Bereich von Markkleeberg möglich ist, um zu sehen, ob eine lärmtechnische Entlastung erreicht werden kann. Im Ergebnis der Prüfung stellte die DFS fest, dass eine solche räumliche Verschiebung zu neuen Betroffenheiten vor allem über den Bereichen der Großräume Weißenfels und Zwenkau führen würde. Bei einer größeren Flughöhe würden sich zum Höhenabbau Flugwegverlängerungen und damit verbunden neu betroffene Lärmgebiete ergeben. Aus Sicht der DFS werden diese Vorschläge daher flugsicherungsseitig als betrieblich nicht sinnvoll erachtet und daher nicht umgesetzt.

Der FLSB legte der FLK den Evaluierungsbericht zur Zusammensetzung der Fluglärmkommission vor, den er im Auftrag des sächsischen Wirtschaftsministeriums (SMWA) in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen erstellt hat. Auch die anderen Mitglieder der Fluglärmkommission und Bürgerinitiativen erhielten die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äußern. Im Ergebnis stellte der FLSB fest, dass die derzeitige Zusammensetzung der FLK den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die große Mehrheit der befragten Kommunen zeigte sich mit der derzeitigen Zusammensetzung zufrieden und sieht keinen Veränderungsbedarf. Auch die Mitwirkung der zusätzlichen Mitglieder, wie Landkreise und Industrie- und Handelskammern, wird als sinnvoll erachtet. Ein Kriterium, wonach sich die Anzahl der Sitze nach der Einwohnerzahl der entsprechenden Gemeinde richtet, sei nicht zielführend, da der jeweilige Anteil der lärmbetroffenen Bevölkerung ungleichmäßig verteilt ist.

Ein mögliches zusätzliches Kriterium für die Aufnahme in die FLK wäre laut FLSB die »Anzahl der von Fluglärm Betroffenen« einer Gemeinde auf Grundlage der Lärmkartierung des Freistaates Sachsen. Als ausschlaggebende Größe wird die Betroffenheit mit Fluglärm Lnight >50 dB(A) empfohlen. Dies würde die Gemeinden Jesewitz und Krostitz betreffen, die anderen Gemeinden sind bereits Mitglied in der FLK. Die Mitglieder befürworteten den Vorschlag.

Steffen Schwalbe
Vorsitzender Fluglärmkommission


Kontakt

Fluglärmschutzbeauftragter

Ansprechpartner Jörg Puchmüller
Telefon: +49 351 564 85010
E-Mail: flsb@smwa.sachsen.de
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