Neben jedem Tagesordnungspunkt sind zu Beginn der
Plenarsitzung die unverbindlichen Uhrzeiten des (voraussichtlichen)
jeweiligen Endes der Tagesordnungspunkte angegeben.
Nach Abschluss eines Tagesordnungspunkts wird die
tatsächliche Uhrzeit der Beendigung des Tagesordnungspunkts ausgewiesen. Die
Uhrzeiten des jeweiligen voraussichtlichen Endes der nachfolgenden
Tagesordnungspunkte werden unter Berücksichtigung eventueller Änderungen von
Redezeiten elektronisch neu berechnet.
Zuletzt aktualisiert am
25. März 2022 13:11
Tagesordnung
167. Sitzung
des Landtags Nordrhein-Westfalen
am Freitag, 25. März 2022
vormittags:
10.00 Uhr
Freitag,
25. März 2022
1.
Häusliche
Gewalt in Nordrhein Westfalen nimmt zu – Die Zeit zum Handeln ist zwingend
notwendig
Feuerwehr stärken, Attraktivität
steigern – Gewährung einer Erschwerniszulage für Beamtinnen und Beamte des
feuerwehrtechnischen Dienstes, die als Notfallsanitäter eingesetzt werden.