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Entfernung eines Kriminalhauptkommissars aus dem Polizeidienst

Disziplinarklage wegen Zugehörigkeit eines Beamten zur Reichsbürgerbewegung und Querdenkerszene


Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover (Disziplinarkammer für Landesbeamte) verhandelt am Donnerstag, dem 28. April 2022, die Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars. Die Klagebehörde begehrt die Entfernung des Polizeibeamten aus dem Dienst.

Dem Polizeibeamten wird als Dienstvergehen vorgeworfen, der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzugehören, gegen dienstliche Weisungen verstoßen zu haben und auf verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen unter anderem der „Querdenkerszene“ Verschwörungstheorien verbreitet sowie staatliche Institutionen und deren Organe verunglimpft zu haben. Die öffentlichen Äußerungen des Beamten waren bereits mehrfach Gegenstand medialer Berichterstattung.

Die Verhandlung findet am 28. April 2022 ab 9:30 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter und Zuhörer werden gebeten, sich bis zum 27. April 2022, 18:00 Uhr, möglichst per E-Mail bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az. 18 A 3735/21

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.04.2022

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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