Rechts­schutz­versicherung im Vergleich

Verkehrs­rechts­schutz – Policen im Vergleich

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Rechts­schutz­versicherung im Vergleich - Mit gutem Rechts­schutz finanziell abge­sichert

Unterstüt­zung nach dem Unfall. Verkehrs­rechts­schutz hilft Opfern beim Streit mit der gegnerischen Auto­versicherung. © picture alliance / dpa / Daniel Reinhardt

Unfall­ärger oder Montags­auto – Verkehrs­rechts­schutz kann in solchen Fällen nützlich sein. Wir haben 15 Policen verglichen. Sie finden Sie im Heft-PDF Finanztest 4/2021.

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Verkehrs­rechts­schutz­versicherung im Vergleich

Wir haben 15 Verkehrs­rechts­schutz­versicherungen dieser 13 Anbieter unter die Lupe genommen:

  • ADAC
  • Allianz
  • Allrecht
  • BGV Badische
  • Condor
  • Deurag
  • Ergo
  • Huk24
  • Huk-Coburg
  • R+V
  • VGH
  • VRK
  • WGV

Für wen lohnt sich eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung?

Eindrucks­volle Zahlen. Im Jahr 2019 haben Amts- und Land­gerichte in rund 160 000 Verkehrs­unfall­sachen über Haftung und Schaden­ersatz entschieden. In 170 000 Prozessen befassten sie sich mit Streit zwischen Käufer und Verkäufer, dabei dürfte es oft um Auto­käufe gegangen sein. 2019 sprachen die Verwaltungs­behörden 460 000 Fahr­verbote aus und ordneten 90 000 Mal den Führer­schein­entzug an.

Güns­tiger Schutz. Wer Ärger dieser Art hat und rechts­schutz­versichert ist, muss sich keine Gedanken um Anwalts- und Gerichts­kosten machen. Denn Verkehrs­unfälle, Ärger nach einem Auto­kauf und der Einspruch gegen einen Führer­schein­entzug sind über eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung versichert. Unser Test von 15 Angeboten zeigt: Den Schutz gibt es schon für unter 100 Euro pro Jahr.

Hohe Kosten. Ohne den Schutz muss die Klägerin den Anwalt selbst bezahlen. Verliert sie den Prozess, kommen Gerichts­kosten dazu, Ausgaben für einen Sach­verständigen – etwa beim Streit um einen Mangel am Auto – und Anwalts­kosten des Gegners. Das kann teuer werden.

Lang­wierige Streits. Auch wer bei einem Verkehrs­unfall schwer verletzt wurde, kann Rechts­schutz gut gebrauchen. Selbst wenn die Schuld­frage recht klar ist, müssen Geschädigte mit der Versicherung des Unfall­ver­ursachers manchmal lange vor Gericht um die Höhe des Schaden­ersatzes streiten.

Ist Verkehrs­rechts­schutz sinn­voll?

Einzeln oder im Paket. Die Stiftung Warentest hält den Abschluss eines Verkehrs­rechts­schutzes für nützlich. Eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung können Interes­sierte als einzelne Police abschließen oder als Teil eines großen Rechts­schutz­pakets, das etwa zusätzlich die Bereiche Privat, Beruf und Wohnen versichert.

Verkehrs­rechts­schutz im Test. Von den Rechts­schutz­paketen für die Lebens­bereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) haben wir diejenigen Angebote ausgewählt, die mindestens das Qualitäts­urteil Gut erreicht haben, und untersucht, welchen Schutz sie bieten, wenn man nur den Streit rund um den Straßenverkehr versichern möchte. Den Leistungs­vergleich für 15 Einzel­policen zum Verkehrs­rechts­schutz finden Sie im PDF zum Artikel Wenns kracht – Geld für Streit. Dort zeigen wir auch, in welchen typischen Fällen alle Angebote greifen und in welchen Punkten sich die 15 Angebote unterscheiden.

Verkehrs­rechts­schutz einzeln oder im Paket?

Wer möglichst umfassend versichert sein will, schließt am besten das große Paket für die Lebens­bereiche Privat, Beruf und Verkehr (PBV) ab. Denn Rechts­streit lauert über­all: Der Vermieter zahlt die Mietkaution nicht zurück, die Air­line erstattet nach Flugannullierung die Ticket­kosten nicht, das neu gekaufte Auto hat einen Mangel, der Arbeit­geber droht mit Kündigung. Mit meist rund 300 Euro Jahres­beitrag bei einem Selbst­behalt von 150 Euro ist ein PBV-Paket aber recht teuer.

Wer nicht so viel Geld für Versicherungs­schutz ausgeben will, aber wenigs­tens rund ums Thema Ärger im Straßenverkehr abge­sichert sein will, kann Verkehrs­rechts­schutz als Einzel­police abschließen. Leistungs­starke Angebote gibt es schon für unter 100 Euro pro Jahr. Unser Vergleich zeigt die Preise für Einzel­policen, die Familien mit mehreren Fahr­zeugen Rechts­schutz bietet. Wer als Single oder Familie nur ein Auto versichert, zahlt oft noch weniger.

Verkehrs­rechts­schutz – was ist versichert?

Rechts­schutz­versicherung im Vergleich - Mit gutem Rechts­schutz finanziell abge­sichert

Ärger nach dem Auto­kauf? Gut, wenn die Versicherung die Anwalts­kosten zahlt. © Plainpicture / Maskot

Häufig vorkommende Streitereien rund um Führer­schein, Auto­kauf und Höhe des Schaden­ersatzes nach einem Verkehrs­unfall sind bei allen Tarifen versichert. Deshalb kann bei der Auswahl der Preis ausschlag­gebend sein. Preisgüns­tige Angebote haben wir im PDF gelb markiert. Die genannten Versicherungs­beiträge fallen bei jähr­licher Zahl­weise an. Bei monatlicher Zahlungs­weise wird es meist teurer.

Punkte in Flens­burg – wann greift die Verkehrs­rechts­schutz­versicherung?

Grund­sätzlich versichert jede Verkehrs­rechts­schutz­versicherung auch Streitig­keiten rund um Bußgelder für Ordnungs­widrigkeiten. Wer etwa einen Bußgeld­bescheid erhalten hat, weil er angeblich während der Auto­fahrt ein Handy in der Hand gehalten hat, das aber bestreitet, kann sich einen Anwalt nehmen und Einspruch einlegen. Auch die Abwehr eines Bußgelds wegen eines mutmaß­lichen Tempo­verstoßes ist versichert. Bei einigen Anbietern greift dieser Schutz aber erst ab einer bestimmten Bußgeldhöhe, in der Regel 40 bis 60 Euro.

Kleine Unterschiede gibt es auch beim Rechts­schutz fürs Falsch­parken. Der Einspruch gegen ein Knöll­chen ist nur bei zwei Anbietern versichert. Nämlich dann, wenn die Behörde dem Fahrer zum Bußgeld noch einen Punkt in Flens­burg aufbrummt.

Beispiel. Ein Auto­fahrer soll 70 Euro Bußgeld für das Parken auf einem Radweg zahlen. Da er dort länger als 60 Minuten geparkt haben soll, erhält er zudem einen Punkt. Ist sich der Fahrer sicher, dass er nicht so lange dort stand und will er gegen den Bescheid Einspruch einlegen, wäre er bei Allianz und Ergo versichert.

Wichtig: Der Leistungs­ausschluss vieler Versicherer für Streit um behördliche Park­knöll­chen gilt nicht bei „Vertrags­strafen“, die private Park­platz­über­wacher für angeblich rechts­widriges Parken auf Supermarkt­park­plätzen verteilen. Zoff um diese Privatknöllchen fällt unter den Vertrags-Rechts­schutz, den jeder Verkehrs­rechts­schutz bietet.

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Wer zahlt bei Streit nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit?

Wegeunfälle vor Gericht. Wie der Verkehrs­rechts­schutz-Vergleich der Stiftung Warentest zeigt, bietet nicht jede Verkehrs­rechts­schutz­versichreung „Sozial­gerichts-Rechts­schutz“. Zunächst mag man denken: Welcher Auto­fahrer braucht so etwas? Aber diese Leistungs­art kann durch­aus wichtig sein. Einen Streit um eine Unfall­rente etwa wegen eines Auto­unfalls auf dem Weg zur Arbeit müssen Betroffene mit der gesetzlichen Unfallversicherung vor den Sozialge­richten ausfechten. 2019 gab es rund 190 000 solcher Wegeunfälle.

Dienst­lich oder privat? Regel­mäßig müssen Sozialge­richte darüber entscheiden, ob ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit noch ein versicherter Wegeunfall ist oder nur ein nicht über die gesetzliche Unfall­versicherung abge­deckter reiner Privat­unfall. So landete im Jahr 2017 zum Beispiel der Streit eines Angestellten vor dem Bundes­sozialge­richt. Der Mann hatte auf dem Weg zur Arbeit einen Abstecher zum Bäcker gemacht und sich dabei verletzt. Das Bayerische Landes­sozialge­richt hatte die Fahrt trotz der Unter­brechung noch als Wegeunfall einge­stuft, das Bundes­sozialge­richt entschied schließ­lich gegen ihn (Az. B 2 U 1/16 R).

Immerhin 10 der 15 untersuchten Verkehrs­rechts­schutz­versicherungen über­nehmen die Kosten für einen solchen Prozess.

Tipp: Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Special ArbeitsunfallI: In diesen Fällen zahlt die Berufsgenossenschaft.

Verkehrs­rechts­schutz­versicherung ohne Warte­zeit

Bei vielen Rechts­schutz­versicherungen gilt zu Beginn in einigen Rechts­bereichen eine Warte­zeit. Steht im Vertrag zum Beispiel eine dreimonatige Warte­zeit für Vertrags­ärger, ist der Versicherungs­kunde in dieser Zeit hierfür nicht versichert. Das kann sich auswirken, wenn er direkt nach dem Versicherungs­abschluss ein Auto kauft, das sich später als mangelhaft heraus­stellt. Die Stiftung Warentest rät daher, bei einem Verkehrs­rechts­schutz-Anbieter abzu­schließen, der generell auf Warte­zeiten verzichtet.

Versicherung früh abschließen

So oder so müssen Interes­sierte aufpassen, dass sie ihre Rechts­schutz­versicherung nicht zu spät abschließen. Zu spät ist es in der Regel, wenn das Problem schon da ist. Es hat also keinen Sinn, nach einem Wegeunfall für den Streit mit der Unfall­versicherung noch eine Police abzu­schließen.

Wer für einen möglichen Streit mit seinem Auto­händler im Falle eines Mangels am Fahr­zeug versichert sein will, muss die Verkehrs­rechts­schutz­versicherung schon vor dem Auto­kauf abge­schlossen haben.

Verkehrs­rechts­schutz rück­wirkend

Rück­wärts­versicherung. Eine interes­sante Verkehrs­rechts­schutz­versicherung hat der Versicherer Arag vor Jahren auf den Markt gebracht: den Verkehrsrechtsschutz Sofort. Das Besondere an dieser Rechts­schutz­versicherung ist, dass Kunden darüber teil­weise Rechts­schutz sogar dann bekommen, wenn sie die Versicherung erst nach dem streitursächlichen Ereignis (etwa Bußgeld für einen Rotlicht­verstoß) abschließen.

Versicherungs­bedingungen. Im Jahr 2018 hatten wir dieses Sonder­produkt näher unter die Lupe genommen: Arag Verkehrsrechtsschutz: Diese Police können Sie nachträglich kaufen. Unser Fazit damals: Ein teures, aber interes­santes Produkt, insbesondere für Opfer, die bei einem Auto­unfall gravierende Körperschäden erlitten haben und zum Zeit­punkt des Unfalls ohne Rechts­schutz­versicherung waren. Inzwischen hat die Arag die Versicherungs­bedingungen aber leider verschlechtert. Der für Unfall­opfer so wichtige Schaden­ersatz-Rechts­schutz kann nach den aktuellen Versicherungsbedingungen (Stand Oktober 2019) nicht mehr rück­wirkend abge­schlossen werden.

Drei­jahres­vertrag. Die Rück­wirkung gilt jetzt nur noch für den Ordnungs­widrigkeiten-Rechts­schutz. Das heißt: Wenn Auto­fahrer einen Bußgeld­bescheid etwa für einen Rotlicht- oder Tempo­verstoß bekommen haben, können Sie nach­träglich noch Rechts­schutz für den Streit mit der Bußgeldbehörde bekommen. Allerdings ist dieser Schutz teuer: 349 Euro (Rechts­schutz­schutz für ein Fahr­zeug) beziehungs­weise 389 Euro (Rechts­schutz für mehrere Fahr­zeuge) beträgt der Jahres­beitrag für den Arag Verkehrs­rechts­schutz Sofort. Da der Vertrag mindestens drei Jahre lang läuft, zahlt der Kunde für diese Verkehrs­rechts­schutz­versicherung also insgesamt deutlich über 1 000 Euro.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 09.04.2024 um 08:47 Uhr
    Arag-Tarif aus 2008

    @hukketin: Ein Vergleich der Arag-Bedingungen von 2008 mit heute ist leider nicht so einfach möglich. 2008 untersuchten wir EINEN Arag-Tarif, heute gibt es drei: Basis, Komfort und Premium.
    Der 2008er Tarif der Arag ist inhaltlich nicht identisch mit dem Basis-Tarif von heute. Dazu einige Beispiele.

    Beratungs-Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht:
    2008 beinhaltete das Arag-Rechtschutz-Angebot für familien- und erbrechtliche Streitigkeiten immerhin eine Anwaltsberatung im Wert von 250 Euro. Im heutigen Basis-Tarif ist dieser Schutz gar nicht enthalten. Erst ab dem Komfort-Tarif gibt es Geld (250 Euro, Premium: 1000 Euro).

    Kapitalanlage-Rechtsschutz:
    2008 war ein Rechtsstreit rund um eine Kapitalanlage (Aktien, Fonds) gar nicht versichert, heute gibt es im Basis-Tarif nichts, im Komfort-Tarif bis zu 10.000 Euro, im Premium-Tarif bis zu 20.000 Euro.

    Urheberrechtsschutz:
    2008 waren urheberrechtliche Streitigkeiten (etwa wegen illegalem Download von Musik- oder Filmdateien) bei der Arag gar nicht versichert. Heute gibt es immerhin im Premium-Tarif Geld für Anwaltskosten, bis zu 1.000 Euro pro Versicherungsfall.

    Ob Sie in einen neuen Arag-Tarif mit mehr Leistung wechseln wollen, hängt stark davon ab, wofür sie rechtsschutzversichert sein möchten und wie viel Geld sie dafür ausgeben möchte. 2008 hatte der Arag-Tarif wegen einiger Leistungsschwächen von uns nur ein Befriedigend bekommen. Hätte es damals schon die Arag-Tarife Komfort und Premium gegeben, hätte der Tarif Komfort wahrscheinlich besser und der Tarif Premium sicher besser abgeschnitten.

  • Hukketin am 05.04.2024 um 16:51 Uhr
    Arag

    Ich habe eine ARAG Individual-Rechtsschutz Versicherung aus dem Jahr 2008. darin enthalten ist Rechtsschutz für den privaten, beruflichen, Verkehrs- und Immobilienbereich (eigengenutzt). Wie sind denn die Versicherungsbedingungen aus einem Vertrag von vor 16 Jahren versus den aktuellen Bedingungen zu bewerten? Der Beitrag ist jedenfalls mit 260€ als Familienschutz recht überschaubar.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.03.2024 um 15:59 Uhr
    Rechtsschutzversicherung für Rentner

    @nicolo17.8: Wir haben zwar das Rechtsschutz-Paket (PBV) bestehend aus P wie Privat-Rechtsschutz (insbesondere Rechtsschutz für Ärger rund um Verträge), B wie Berufs-Rechtsschutz und V wie Verkehrs-Rechtsschutz getestet. Aber Sie können sich dennoch an den Testergebnissen orientieren. Haben Sie ein gutes und preiswertes Angebot aus dem test gefunden, sollten Sie beim Versicherer nachfragen, ob dieser Tarif nur für die Bausteine P und V als Senioren-Tarif erhältlich ist (dann wird es in der Regel billiger als bei uns angegeben, da wir die Preise für Familien abgefragt haben).

  • nicolo17.8 am 15.03.2024 um 15:38 Uhr
    Rechtsschutzversicherung für Rentner

    Da ich nun Rentner bin: Wie und wo finde ich eine Rechtschutzversicherung lediglich für Vertrag und Verkehr?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.03.2024 um 10:02 Uhr
    Streit durch Kunde ausgelöst

    @dpwiwe: Ja, im Antrags-Beispiel haben Sie (auch bei den Anbieter ohne eine verbraucherfreundliche Klausel zur Auslöser-Problematik) Rechtsschutz, wenn der Antrag auf die Berufsunfähigkeits-Rente nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung gestellt wurde UND die Ablehnung der Zahlung erst nach Ablauf der Wartezeit erfolgt. Da Rechtsschutz-Kunden auf den Moment der Ablehnung keinen Einfluss haben, ist es ratsam, den Antrag erst nach Ablauf der Wartezeit zu stellen.