The Wayback Machine - http://web.archive.org/web/20201002065730/https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762

Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Reisewarnungen anlässlich der COVID-19-Pandemie

Infografik: Seit 1. Oktover 2020 gelten weltweit wieder differenzierte Reisehinweise für alle Länder. Die pauschale Reisewarnung gilt nicht mehr. Alle Einzelheiten unter diplo.de/sicherreisen

Infografik zu Reisewarnungen anlässlich Covid-19, © dpa/picture alliance

01.10.2020 - Artikel

Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise.

Länderspezifische Reisewarnungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

Seit dem 1. Oktober 2020 gelten wieder umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder. Sie lösen damit die pauschale Reisewarnung für außereuropäische Länder ab, die bis zum 30. September bestand.

Als Grundregel gilt dabei im Hinblick auf COVID-19:

  • Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind.
  • Für Länder, für die eine Einreise nur eingeschränkt möglich ist, eine Quarantäne nach Einreise vorgesehen ist oder die in einer Gesamtschau keinen uneingeschränkten Reiseverkehr zulassen, wird in der Regel von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
  • Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und zu besonderer Vorsicht geraten.

Mehr dazu finden Sie in unseren FAQ.

Bedeutung für Reisende

Bei einer Reisewarnung handelt es sich um einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, entsprechende Reisen nicht zu unternehmen. Die Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Reisende entscheiden in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.

Das Bestehen einer Reisewarnung kann jedoch mittelbar rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen.

Auch wenn für ein Land keine Reisewarnung besteht, sollten sich Reisende stets über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren. Diese enthalten auch wichtige Informationen zu Einreisebeschränkungen, Quarantänevorschriften für Einreisende und weitere Einschränkungen.

Die Infektionslage in einem Land kann sich auch schnell ändern. Reisende sollten sich daher auch während einer Reise informiert halten.

Aussprache und Rücknahme der Reisewarnung

Die Warnung vor nicht notwendigen und touristischen Reisen aufgrund von COVID-19 hängt stark mit der Einstufung eines Landes als Risikogebiet zusammen. Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, kann eine Einstufung als Risikogebiet erfolgen und in der Folge auch eine Reisewarnung ausgesprochen werden. Umgekehrt hängt die Aufhebung der Reisewarnung von einer Besserung der Infektionslage ab. Dabei kommt es nicht auf Momentaufnahmen an, sondern auf einen stabilen Trend in den Zahlen.

Neben den Zahlen spielen bei der Einstufung auch weitere Kriterien eine Rolle. Hierzu gehören  zum Beispiel die Art des Ausbruchs (lokal begrenzt oder flächendeckend), die Testkapazitäten, die Anzahl der durchgeführten Tests pro Einwohner, die Rate der positiv Getesteten sowie in den Staaten ergriffene Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (Hygienebestimmungen, Kontaktnachverfolgung etc.). Reisende sollten sich auch bei den Behörden ihres Bundeslandes über mögliche Quarantänevorschriften bei Rückkehr informieren. Eine Liste der zuständigen Landesbehörden finden Betroffene hier.

Quarantäne und Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Grundlegende Informationen dazu finden Sie hier.

Ausführlichere Informationen zu der Quarantäne- und Testpflicht bei der Einreise aus einem Risikogebiet finden Reisende auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums. Da diese Regelungen durch die Bundeländer umgesetzt werden, sollten sich Reisende vorab auch bei den Behörden ihres Bundeslandes über die genauen Bestimmungen informieren. Eine Liste der zuständigen Landesbehörden finden Betroffene hier.

Quarantänemaßnahmen im Ausland und Rückreisen

Reisende sollten Fragen der Rückreise gegebenenfalls direkt mit ihrem Reiseveranstalter besprechen. Auch stehen die deutschen Auslandsvertretungen bereit, um Reisende im Einzelfall zu unterstützen, wo dies erforderlich und möglich ist.

Wenn eine Infektion festgestellt wird, entscheiden die Behörden des jeweiligen Landes, welche Maßnahmen ergriffen werden. Die Behörden können dabei wie auch in Deutschland Quarantänemaßnahmen anordnen. Diese gelten auch für Reisende und müssen befolgt werden. Eine Rückreise ist während dieser Zeit in der Regel nicht möglich.

Die Art und Größenordnung der Maßnahmen richtet sich dabei an den jeweiligen Umständen und Entwicklung im Einzelfall aus. Reisende sollten daher die Reise- und Sicherheitshinweise beachten und sich auch während ihres Aufenthaltes im Ausland informiert halten - zum Beispiel über die Sicher Reisen-App oder über die Newsletter auf dieser Webseite.

Gesundheitliche Prävention und Behandlung

Auch im Ausland sollten Reisende die Präventionsmaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen, die Nies- und Hustenetikette beachten. Empfehlungen, um eine mögliche Infektion zu vermeiden finden Reisende unter anderem in dem Merkblatt zum Coronavirus, beim Robert Koch-Institut oder der Weltgesundheitsorganisation sowie unter www.infektionsschutz.de.

Sollten Reisende Erkrankungssymptome habe, sollten Sie auch im Ausland telefonisch einen Arzt oder medizinische Einrichtung kontaktieren. Hierbei können unter anderem auch Reisebegleiter, das Reiseunternehmen oder das Hotel behilflich sein.

Wann kann eine Pauschalreise kostenfrei storniert werden?

Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden eine Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen.

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist dafür ein mögliches Indiz, aber nicht zwingend notwendig. Auch ohne Reisewarnung können die Voraussetzungen für eine kostenfreie Stornierung gegeben sein.

Wer eine Reise nicht antreten möchte, sollte sein Reisebüro bzw. seinen Reiseveranstalter kontaktieren. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen.

Ausführliche Informationen zu Reiserücktritten finden Sie hier.

Wo finde ich weitere Informationen?

Häufige Fragen zur weltweiten Reisewarnung

Pressemitteilung zur Verlängerung der Reisewarnung bis zum 31.08.

www.zusammengegencorona.de

Reise- und Sicherheitshinweise

Merkblatt zum Coronavirus

Übersicht über die Informationsangebote der Bundesregierung

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums

Informationen des Bundesinnenministeriums

www.infektionsschutz.de

Robert Koch-Institut

Weltgesundheitsorganisation

Deutsche Botschaften und Konsulate im Ausland

Schlagworte

nach oben