Erst zahlten Sparkassen Prämiensparern zu wenig Zinsen und dann kündigten sie – oft rechtswidrig. test.de sagt, wie Sie den fälligen Nachschlag fordern (mit Rechner).
Prämiensparverträge waren ab den 90er-Jahren ein Bestseller der Sparkassen. Zusätzlich zum Zins erhalten Sparerinnen und Sparer jedes Jahr eine Prämie, die immer weiter ansteigt. Die eigentlichen Zinsen waren allerdings dürftig. Zu allem Überfluss sanken sie schnell und stiegen langsam. Das ist unfair, urteilten die Gerichte bis zum Bundesgerichtshof unisono. Sparern und Sparerinnen steht ein Nachschlag zu.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest sagen, wie Sie ihn fordern und liefern einen Rechner, mit dem Sie für den häufigsten Vertragstyp einschätzen können, wie viel Geld Ihnen noch zusteht.
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Kommentarliste
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@ArneKanne: Vielen Dank für den Hinweis! Inhaltlich bringt das Urteil nichts neues. Das Oberlandesgericht in Dresden bestätigt seine bisherigen Urteile, wonach mit den jeweiligen Durchschnittszinsen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit zu rechnen ist und der jeweilige Wert dafür aus der Bundesbankzeitreihe auf alle vergangenen Einzahlungen und damit das gesamte Guthaben anzuwenden ist.
Es gibt ein neues Urteil des OLG Dresden zu Aktenzeichen 5 MK 1/19 Musterfeststellungsklage Verbraucherzentrale Sachsen gegen Stadt-und Kreissparkasse Leipzig bzgl. Feststellung des Referenzzinssatzes.
https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/20231227_Urteil.html
Könnten Sie bitte hierauf einmal eingehen und ggfs. neue Schlussfolgerungen für die Höhe der Zinserstattung in Ihren Text einarbeiten?
Danke sehr!
@MG90: Eine recht genaue Einschätzung der Nachzahlung ermöglich unser Prämiensparplan-Rechner im Artikel oben. Angebote auf der Grundlage der aktuellen Ansagen des Oberlandesgerichts Dresden halten wir nicht per se für unfair. Die Kündigung von Prämiensparverträgen ist Sparkassen gerade vor dem Hintergrund der bei den Gerichten vorherrschenden Auffassung zur Abrechnung der Verträge wichtig. Sie führt dazu, dass die Zinsen des Vertrags genau so stark steigen wie die Zinsen sonst.
Die Folge: Für fortbestehende Verträge müssen die Sparkassen verhältnismäßig hohe Zinsen auf das gesamte Guthaben zahlen. Ironischerweise wäre insoweit die von Verbraucherschützern vorgeschlagene Abrechnung der Verträge mit einem Durchschnittszins aktuell sehr viel günstiger für die Sparkassen.
Hallo,
die Sparkasse Marburg/Biedenkopf hat mir im März 2023 das Angebot gemacht, eine Nachzahlung i.H.v. 560€ vorzunehmen, wenn ich meinen Vertrag auflöse. Der Vertrag läuft seit 1996 mit einer monatlichen Sparrate von 26€. Die Sparkasse erwähnt, dass sie diese Nachberechnung gemacht haben, obwohl die Rechtslage noch unklar ist. Diese Nachzahlung bekomme ich aber nur, wenn ich den Vertrag kündige. Das verstehe ich nicht. Warum verknüpft die Sparkasse die Auszahlung mit der Kündigung. Mir gegenüber sagt sie, dass die Zinslage eh sehr schlecht ist und ich daher kündigen soll. Wie würden sie nun vorgehen? Ich vermute, dass die Nachberechnung in Wahrheit noch höher liegt. Warum sollte die Sparkasse den Vertrag sonst kündigen wollen? Gab es seitdem auch weitere rechtliche relevante Entscheidungen?
Viele Grüße
Kommentar vom Autor gelöscht.