Prämienspar­verträge Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zins­anpassung

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Prämienspar­verträge - Ärgerliche Kündigungen, umstrittene Zins­anpassung

Hammer. Sparkassen wollen die Spar­schweine ihrer Kunden schlachten. © Alamy Stock Photo / Jakub Krechowicz

Erst zahlten Sparkassen Prämiensparern zu wenig Zinsen und dann kündigten sie – oft rechts­widrig. test.de sagt, wie Sie den fälligen Nach­schlag fordern (mit Rechner).

Prämienspar­verträge waren ab den 90er-Jahren ein Bestseller der Sparkassen. Zusätzlich zum Zins erhalten Spare­rinnen und Sparer jedes Jahr eine Prämie, die immer weiter ansteigt. Die eigentlichen Zinsen waren allerdings dürftig. Zu allem Über­fluss sanken sie schnell und stiegen lang­sam. Das ist unfair, urteilten die Gerichte bis zum Bundes­gerichts­hof unisono. Sparern und Spare­rinnen steht ein Nach­schlag zu.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest sagen, wie Sie ihn fordern und liefern einen Rechner, mit dem Sie für den häufigsten Vertrags­typ einschätzen können, wie viel Geld Ihnen noch zusteht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.01.2024 um 17:12 Uhr
    Urteil OLG Dresden vom 20.12.2023 zur Verzinsung

    @ArneKanne: Vielen Dank für den Hinweis! Inhaltlich bringt das Urteil nichts neues. Das Oberlandesgericht in Dresden bestätigt seine bisherigen Urteile, wonach mit den jeweiligen Durchschnittszinsen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15 Jahren Restlaufzeit zu rechnen ist und der jeweilige Wert dafür aus der Bundesbankzeitreihe auf alle vergangenen Einzahlungen und damit das gesamte Guthaben anzuwenden ist.

  • ArneKanne am 17.01.2024 um 21:32 Uhr
    Urteil OLG Dresden vom 20.12.2023 zur Verzinsung

    Es gibt ein neues Urteil des OLG Dresden zu Aktenzeichen 5 MK 1/19 Musterfeststellungsklage Verbraucherzentrale Sachsen gegen Stadt-und Kreissparkasse Leipzig bzgl. Feststellung des Referenzzinssatzes.
    https://www.bundesjustizamt.de/SharedDocs/Downloads/DE/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/20231227_Urteil.html
    Könnten Sie bitte hierauf einmal eingehen und ggfs. neue Schlussfolgerungen für die Höhe der Zinserstattung in Ihren Text einarbeiten?
    Danke sehr!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 27.12.2023 um 09:59 Uhr
    Sparkasse - Einschätzung Nachzahlungsangebot

    @MG90: Eine recht genaue Einschätzung der Nachzahlung ermöglich unser Prämiensparplan-Rechner im Artikel oben. Angebote auf der Grundlage der aktuellen Ansagen des Oberlandesgerichts Dresden halten wir nicht per se für unfair. Die Kündigung von Prämiensparverträgen ist Sparkassen gerade vor dem Hintergrund der bei den Gerichten vorherrschenden Auffassung zur Abrechnung der Verträge wichtig. Sie führt dazu, dass die Zinsen des Vertrags genau so stark steigen wie die Zinsen sonst.
    Die Folge: Für fortbestehende Verträge müssen die Sparkassen verhältnismäßig hohe Zinsen auf das gesamte Guthaben zahlen. Ironischerweise wäre insoweit die von Verbraucherschützern vorgeschlagene Abrechnung der Verträge mit einem Durchschnittszins aktuell sehr viel günstiger für die Sparkassen.

  • MG90 am 26.12.2023 um 10:52 Uhr
    Sparkasse - Nachzahlung bei Kündigung

    Hallo,
    die Sparkasse Marburg/Biedenkopf hat mir im März 2023 das Angebot gemacht, eine Nachzahlung i.H.v. 560€ vorzunehmen, wenn ich meinen Vertrag auflöse. Der Vertrag läuft seit 1996 mit einer monatlichen Sparrate von 26€. Die Sparkasse erwähnt, dass sie diese Nachberechnung gemacht haben, obwohl die Rechtslage noch unklar ist. Diese Nachzahlung bekomme ich aber nur, wenn ich den Vertrag kündige. Das verstehe ich nicht. Warum verknüpft die Sparkasse die Auszahlung mit der Kündigung. Mir gegenüber sagt sie, dass die Zinslage eh sehr schlecht ist und ich daher kündigen soll. Wie würden sie nun vorgehen? Ich vermute, dass die Nachberechnung in Wahrheit noch höher liegt. Warum sollte die Sparkasse den Vertrag sonst kündigen wollen? Gab es seitdem auch weitere rechtliche relevante Entscheidungen?
    Viele Grüße

  • MG90 am 26.12.2023 um 10:51 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.