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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Folgemeldung zu: Nach Bedrohung mit Messer festgenommen hier: Mann nach erneutem Auftreten in Untersuchungshaft

Freiburg (ots)

Nachdem der 21-Jährige am 07.03.2023 aus der psychiatrischen Einrichtung entlassen wurde, begab er sich zurück zur Flüchtlingsunterkunft nach Bötzingen.

Dort geriet er erneut mit den Sicherheitsdienstmitarbeitern in Streit, sodass die Polizei hinzugezogen werden musste. Nach dem Eintreffen der Streifenwagenbesatzung zeigte sich der junge Mann äußerst aggressiv. Er versuchte, mit einer abgeschlagenen Flasche die Polizeibeamten anzugreifen, konnte jedoch überwältigt und vorläufig festgenommen werden.

Hierbei leistete er erheblichen Widerstand. Der dringend Tatverdächtige befindet sich zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern weiterhin an.

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Ursprungsmeldung:

POL-FR: Bötzingen: Nach Bedrohung mit Messer festgenommen

Freiburg Am Montagmorgen, 06.03.2023, gegen 10 Uhr eskalierte in einer Flüchtlingsunterkunft im Wiesenweg in Bötzingen ein "Willkommensgespräch" zwischen einer Sozialarbeiterin und einem 21-jährigen jungen Mann, der als Neuzugang in dieser Unterkunft aufgenommen wurde.

Im Zuge der zunächst verbalen Streitigkeit zog der Mann ein Messer mit einer Klingenlänge von rund 20 cm und drohte damit sich selbst zu schädigen, wenn er nicht in eine andere Unterkunft verlegt werden würde. Auch der Sozialarbeiterin wurde mit dem Messer gedroht.

Mit den hinzugerufenen Security-Mitarbeitern, welche versuchten den aufgebrachten 21-Jährigen aus den Räumlichkeiten zu bewegen, entwickelte sich ein Handgemenge, bei dem sich ein Mitarbeiter eine leichte Schnittverletzung an der Hand zuzog.

Der junge Mann, der kurzfristig flüchten konnte, wurde im Rahmen der Fahndung und nach kurzer Verfolgung auf einem benachbarten Acker durch die Polizei vorläufig festgenommen.

Er wurde anschließend in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Es handelt sich um einen irakischen Staatsangehörigen, welcher in der Vergangenheit schon mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist.

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