Drei Spiele Sperre und Geldstrafe für Nürnbergs Bulthuis

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dave Bulthuis vom Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Bulthuis bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bulthuis war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen den MSV Duisburg am 10. April 2016 von Schiedsrichter Sören Storks (Ramsdorf) des Feldes verwiesen worden und hatte anschließend eine unsportlichen Geste gegenüber seinem Gegenspieler Tim Albutat gezeigt, was das Sportgericht als Nachtatverhalten in sein Strafmaß mit einfließen ließ.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dave Bulthuis vom Zweitbundesligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Darüber hinaus ist Bulthuis bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Bulthuis war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen den MSV Duisburg am 10. April 2016 von Schiedsrichter Sören Storks (Ramsdorf) des Feldes verwiesen worden und hatte anschließend eine unsportlichen Geste gegenüber seinem Gegenspieler Tim Albutat gezeigt, was das Sportgericht als Nachtatverhalten in sein Strafmaß mit einfließen ließ.

Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.