zum Hauptinhalt
Linken-Fraktionschef Gregor Gysi.

© dpa

Sieg für Linken-Politiker: Verfassungsschutz muss alle gesammelten Daten über Gregor Gysi löschen

Lange hat er gekämpft, jetzt hat der Fraktionschef der Linken, Gregor Gysi, Recht bekommen. Der Verfassungsschutz muss alle Daten über den Politiker löschen. Parteichef Bernd Riexinger geht das aber noch nicht weit genug.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat angekündigt, sämtliche über den Linksfraktionschef Gregor Gysi gesammelten Daten zu löschen. Dies geht aus einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln hervor, das Gysi erstritten hat. Demnach hat sich der Verfassungsschutz bereits im März dieses Jahres in einer Prozesserklärung verpflichtet, Gysis Daten zu „löschen und die Personenakte des Klägers zu vernichten“. Noch allerdings sind die Daten vorhanden. Wie ein Sprecher des Bundesamts am Freitag sagte, will die Behörde abwarten, bis das gerichtliche Verfahren auch vollständig abgeschlossen ist. Dabei gehe es um eine Formalie. Danach würden die Daten zu Gysi zügig gelöscht.

Will Ministerpräsident in Thüringen werden: Linken-Politiker Bodo Ramelow.
Will Ministerpräsident in Thüringen werden: Linken-Politiker Bodo Ramelow.

© dpa

Der Politiker hatte schon 2007 die Löschung verlangt, was die Behörde jedoch zunächst lange verweigerte. Die amtliche Haltung änderte sich erst mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2013 zur Beobachtung des derzeitigen LinkenSpitzenkandidaten für die Thüringer Landtagswahl, Bodo Ramelow. Die Richter stellten damals fest, die Datensammlung sei ein Eingriff in das freie Mandat, der nur im Einzelfall gerechtfertigt sein könne und dann „strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen“ unterliege. Eine solche Überwachung komme nur infrage, wenn „Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft“.

Im März hat das Bundesamt dann gegenüber Gysi erklärt, dessen Daten mit Blick auf den Ramelow-Beschluss zu löschen. Laut Gesetz sind alle Daten zu vernichten, „wenn ihre Speicherung unzulässig war oder ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist“. Zugleich erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) damals, dass Bundestagsabgeordnete „künftig generell von der Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst ausgenommen“ seien. Gysi bestand jedoch auf Klärung, die nun durch ein sogenanntes Anerkenntnisurteil des Kölner Gerichts erfolgt ist.

Ob sich die Beobachtung von LinkenPolitikern in den Parlamenten damit tatsächlich dauerhaft erledigt hat, ist jedoch zweifelhaft. Die Verfassungsschützer machen deutlich, offen extremistische Zusammenschlüsse in der Partei weiterhin kontrollieren zu wollen. Linken-Mandatsträger, die ihren Parlamentssitz für diese Zwecke „missbrauchen“, wie es die Verfassungsrichter formulierten, könnten von den Behörden weiterhin ins Visier genommen werden.

Allerdings hatte das Amt auch die Beobachtung von Linken-Politikern in den Landtagen bereits 2012 aus Gründen der „Priorisierung“ eingestellt. Vorher gehörte die Datenerfassung von Mandatsträgern zur gängigen Praxis: 25 Mitglieder der Linksfraktion im Bundestag und vier Europaabgeordnete waren bis Ende der vergangenen Legislaturperiode betroffen, in den Landtagen waren es elf.

Der Linken-Vorsitzende Bernd Riexinger forderte, die Beobachtung komplett einzustellen. „Das Urteil ist ein weiterer Meilenstein. Ich erwarte, dass jetzt alle Schlapphüte von der Linken abgezogen werden“, sagte Riexinger dem Tagesspiegel. Der Parteichef äußerte die Erwartung, dass das Urteil eine Dynamik auslösen werde. „Die Bespitzelung einer demokratischen Partei, mit tausenden Abgeordneten und Amtsträgern ist ein beispielloser Eingriff des Überwachungsstaates in das politische Leben. Das muss enden, und wir werden da nicht locker lassen“.

Weiterhin verweigert der Verfassungsschutz Angaben darüber, wie viele Journalisten und andere Berufsgeheimnisträger bespitzelt werden. Entsprechende parlamentarische Anfragen der Linken blockt die Regierung bisher ab. Über eine Auskunftsklage des Tagesspiegels wird demnächst das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden.

Das Urteil im Wortlaut finden Sie hier.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false