Unionsbürgerschaft darf nicht zur Ware werden 

Pressemitteilung 
 
 

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Kein EU-Land sollte die Unionsbürgerschaft zum Verkauf anbieten, fordern die Abgeordneten © European Union 2014 - European Parliament  

Die Unionsbürgerschaft darf nicht mit einem "Preisschild" versehen werden, so die Abgeordneten in einer Entschließung, die sie am Donnerstag angenommen haben. Sie sind besorgt darüber, dass einige EU-Mitglieder, insbesondere Malta, ihre jeweils nationale Staatsbürgerschaft - und damit die Unionsbürgerschaft - zum Verkauf stellen. Das Parlament fordert die Kommission auf, klarzustellen, ob diese Regelungen im Einklang mit Geist und Buchstaben der EU-Verträge stehen.

Einige Mitgliedstaaten haben Regelungen eingeführt, die "direkt oder indirekt" den Verkauf der Unionsbürgerschaft an Drittstaatsangehörige vorsehen, obwohl von jedem Mitgliedstaat erwartet wird, die gemeinsamen Werte und Errungenschaften der Union verantwortungsbewusst zu bewahren. Diese sind von unschätzbarem Wert, der "nicht beziffert werden kann", so die Entschließung, die mit 560 Stimmen bei 22 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen verabschiedet wurde.


Der unverhohlene Verkauf der Unionsbürgerschaft erschüttert das gegenseitige Vertrauen, auf dem die Union gegründet ist, so lautet der Text weiter.


Das Parlament unterstreicht zudem, dass die Rechte, die mit der Unionsbürgerschaft einhergehen, darunter die Freizügigkeit und der freie Aufenthalt innerhalb der EU, in keinem Fall zu einem handelbaren Gut werden sollten. Die Unionsbürgerschaft impliziert, dass eine Person Interessen in der Union hat und von den Verbindungen einer Person zu Europa oder den EU-Mitgliedstaaten oder ihren persönlichen Verbindungen zu Unionsbürgern abhängt, so die Entschließung.


Des Weiteren bestehen Bedenken, dass diese Praktiken nur den reichsten Drittstaatsangehörigen den Erwerb der Unionsbürgerschaft ermöglichen, ohne dass auch andere Kriterien berücksichtigt werden.


Malta soll umstrittene Bestimmungen abändern


Die maltesische Regierung hat vor kurzem Schritte zur Einführung einer Regelung zum unverhohlenen Verkauf der maltesischen Staatsbürgerschaft unternommen, "was automatisch den unverhohlenen Verkauf der Unionsbürgerschaft ohne jegliche Anforderung an den Wohnsitz mit sich bringt", so der Text.


Zudem ist es nicht einmal deutlich, ob die maltesischen Bürger wirklich von dieser neuen Politik profitieren werden, beispielsweise durch die Erhebung von Steuern, da die betroffenen ausländischen Investoren keine Steuern zahlen müssen, besagt die Entschließung. "Die Staatsbürgerschaft ist nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Verantwortung verbunden", verdeutlichen die Abgeordneten.


Das Parlament hat Malta aufgefordert, seine geltende Staatsbürgerschaftsregelung in Einklang mit den europäischen Werten zu bringen. Andere Mitgliedstaaten, die nationale Regelungen eingeführt haben, die direkt oder indirekt den Verkauf der Unionsbürgerschaft an Drittstaatsangehörige ermöglichen, sollten dies ebenfalls tun, so der Text.


Sind diese Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar?


Das Parlament fordert die Europäische Kommission auf, eindeutig festzustellen, ob diese Regelungen im Einklang mit Geist und Buchstaben der Verträge und des Schengener Grenzkodex und mit den Nichtdiskriminierungsvorschriften der EU stehen. Es hält die Kommission an, die verschiedenen Staatsbürgerschaftsregelungen im Lichte der europäischen Werte und des Geistes und der Buchstaben des EU-Rechts und der Praxis zu bewerten und Empfehlungen zu formulieren, wie verhindert werden kann, dass solche Regelungen die Werte, auf denen die EU gegründet ist, untergraben, sowie Leitlinien für den Zugang zur Unionsbürgerschaft über nationale Programme vorzugeben.


Verfahren: Nichtlegislative Entschließung