Beer: Gutachten belegt – Gesetzentwurf der Landesregierung ist verfassungswidrig

Pressemitteilung

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum 16. Schulrechtsänderungsgesetz ist nicht verfassungskonform. Das bescheinigt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienstes des Landtags dem aktuellen Gesetzentwurf der Landesregierung, das die Grüne Fraktion in Auftrag gegeben hat. Das Gutachten von Prof. Dr. Michael Wrase und  Dipl.-Jur. Joshua Moir nimmt dabei dezidiert Stellung zum Thema „Rechtliche Anforderungen an den digitalen (Distanz-)Unterricht von Schulen“. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die technische Ausstattung von Schülerinnen und Schülern nicht ausreichend geregelt ist.

Dazu erklärt Sigrid Beer, bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Schulministerin Gebauer gelingt es mit ihrem Gesetzentwurf nicht, die technische Ausstattung der Schülerinnen und Schüler verfassungskonform zu regeln. Weder wird die erforderliche Hardware in die Lernmittelfreiheit einbezogen, noch wird eine eventuelle Ausstattungspflicht der Eltern rechtlich geklärt, nach der die Eltern ihrem Kind eine Grundausstattung finanzieren müssen (geregelt in § 41 Abs. 1 S. 2 SchulG NRW), um einen regulären Schulbesuch zu ermöglichen. Es muss zudem laut Gutachter sichergestellt sein, dass den Eltern die Anschaffung entsprechender digitaler Geräte und die Bereitstellung des notwendigen Internetanschlusses überhaupt zumutbar ist.

Die Gutachter betonen: „Dabei ist verfassungsrechtlich zwingend ein Ausstattungsanspruch für Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwächeren Familien, insbesondere solchen im Grundleistungsbezug nach SGB II, SGB XII, AsylbLG (und ggf. § 6b BKGG) vorzusehen. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall.“ Sie kommen zu dem Schluss, dass der vorliegende Entwurf zum 16. Schulrechtsänderungsgesetz verfassungsrechtlich zu beanstanden ist. Denn: Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern Grundsicherungsleistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG erhalten, muss ein Ausstattungsanspruch gegenüber dem Schulträger im Schulgesetz verankert werden.“

Beer: „Neben der Frage der Ausstattung werden Mängel auch in Fragen der Digitalisierung in der Schule deutlich. Die Regelungen des Gesetzentwurfs im Hinblick auf die genaue Umsetzung des Distanzunterrichts und der Frage, was Schülerinnen und Schüler im Unterricht erwarten können, muss Ministerin Gebauer dringend präzisieren. Offenbar sind die bisherigen Regelungen nur für die Pandemie gedacht und verfehlen die grundlegenden Anforderungen für das Lernen und den Bildungsanspruch aller Schülerinnen und Schüler. Das Recht auf gleiche Teilhabe an staatlichen Bildungsangeboten wird mit dem Gesetzentwurf nicht gesichert. Frau Gebauer zementiert damit die Ungleichzeit und entlarvt ihre eigenen Versprechen, für Chancengleichheit zu sorgen, als reine Lippenbekenntnisse.

Die Regierung Wüst hat bislang zu wenig zum Schutz der Rechte von Schülerinnen und Schülern getan. Das Gutachten belegt Schwarz auf Weiß: Ministerin Gebauer lässt die Schulen bei Fragen zu digitalem Unterricht weiter allein. Dabei ist es besonders wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler durch die Digitalisierung die gleichen Chancen haben, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Es liegt in der Verantwortung des Staates, alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Kindern und Jugendlichen diese digitale Souveränität zu ermöglichen. Hier hat Schulministerin Gebauer sowohl handwerklich als auch inhaltlich ihren Job schlecht gemacht.“