Schlüssel verloren Was tun, wenn der Schlüssel weg ist?

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Schlüssel verloren - Was tun, wenn der Schlüssel weg ist?

Schlüssel­bund. Wer eines verliert, kann leicht in ziemlich großen Stress geraten. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Ob Wohnungs-, Büro- oder Auto­schlüssel – ein Verlust ist ärgerlich, oft teuer. test.de erklärt, was bei Schlüssel­verlust zu tun ist, wann welche Versicherungen zahlen.

Das Wichtigste in Kürze

Schlüssel­verlust. Egal, ob verloren oder gestohlen: Ist ein Schlüssel weg, müssen Sie andere informieren – bei Haus­schlüsseln den Vermieter, bei Firmenschlüsseln den Arbeit­geber, bei Auto­schlüsseln den Kfz-Kasko­versicherer.

Versicherungs­schutz. Viele Private Haftpflichtversicherungen schließen den Schlüssel­verlust mit ein. Manchmal lässt sich die Leistung dazu­buchen. In unserer Vergleich Privater Haftpflichtversicherungen können Sie nach dieser Leistung filtern. Hausratversicherung und Kfz-Versicherung können bei Folgeschäden einspringen.

Fundbüro. Nichts wird in Fundbüros so oft abge­liefert wie Schlüssel­bunde. Es lohnt sich nach­zufragen, bevor teurer Ersatz beschafft wird. Was beim Verlust von Wert­sachen zu tun ist, erklärt unser Special Wertsachen verloren oder gefunden.

Schlüssel­dienst. Wer sich ausgesperrt hat, sucht meist hektisch nach einem Schlüssel­dienst. Oft droht Abzocke – und eine Rechnung von mehreren Hundert Euro wird fällig. Wie man einen Schlüssel­dienst mit korrekten Preisen finden kann, zeigt unser Test Schlüsseldienste.

Verlust von Wohnungs­schlüsseln

Schlüssel verloren - Was tun, wenn der Schlüssel weg ist?

Wohnungs­schlüssel. Nachts ohne Schlüssel vor verschlossener Tür zu stehen und keiner ist zu Hause, ist alles andere als lustig. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Welche Versicherungen bei Verlust zahlen, hängt auch vom Schlüssel ab. Wohnungs- und Haus­schlüssel gelten als „fremde“ private Schlüssel, sie bleiben Eigentum des Vermieters. Ebenso Zweit­schlüssel, die ein Mieter anfertigen lässt. ­Verliert ein Mieter einen Schlüssel zu einer Schließ­anlage, sollte er die Haus­verwaltung informieren. Ob die Anlage ausgewechselt wird, hängt vom Einzel­fall ab. Zahlen muss in jedem Fall der Mieter, sofern er keine Private Haftpflichtversicherung hat, die dafür aufkommt.

Doch die Police erstattet nur „fremde“ Kosten. Eigene Kosten dagegen müssen Mieter selbst tragen, etwa die für einen Schlüssel­dienst. Die Kosten dafür lassen sich – ergänzend zur Hausratversicherung – über einen Hand­werker-Schutz­brief absichern. Meist bis zur Höhe von 500 Euro.

Ein Nach­schlüssel kostet 12 bis 50 Euro. Ist eine Sicher­heits­karte nötig, muss der Mieter den Vermieter darum bitten (25 bis 45 Euro). Hoch­wertige Sicher­heits­schlüssel fertigt nur der Hersteller nach (45 bis 80 Euro).

Verlust bei Vermieter und Polizei melden

Werden Haus- und Wohnungs­schlüssel samt Ausweis gestohlen, droht Einbruchgefahr. Davon sollte neben Vermieter und Privathaft­pflicht­versicherer auch die Polizei erfahren.

Wer eine Hausrat­police hat, sollte einen Verlust und in jedem Fall einen Diebstahl auch diesem Versicherer melden. Denn dringen Diebe mit dem Schlüssel ein, kommt der Versicherer nur nach Meldung für Einbruch­schäden auf. Andernfalls kann er die Leistung kürzen oder verweigern.

Eine Hausrat­versicherung greift in der Regel auch nicht, wenn Betroffene es Dieben zu leicht machen. Wie die Frau, die beschwipst unterwegs war, als ihr die im Fahr­radkorb liegende Hand­tasche samt Schlüssel gestohlen wurde (Ober­landes­gericht Hamm, Az. 20 U 174/16). Ihr Schaden: 17  500 Euro.

Ist ein Schlüssel weg, lassen Mieter ihre Wohnung besser nicht unbe­aufsichtigt, bis das Schloss ausgetauscht wird.

Verspätete Meldung

Manchmal fällt erst viel später auf, dass ein Schlüssel verloren ist. So musste ein Mieter, der beim Auszug nicht wusste, wo ein fehlender Schlüssel abge­blieben ist, für den Austausch der Schließ­anlage zahlen (Arbeits­gericht Ludwigs­burg, Az. 8 C 321/09). Eine Privathaft­pflicht­versiche­rung, die Schlüssel­verlust einschließt, ist dann doppelt nützlich. Der Versicherer prüft zuerst, ob die Ansprüche gegen seinen Versicherten über­haupt berechtigt sind – ähnlich wie Rechtsschutzversicherer.

Private Schlüssel von Eigentümern

Verlorene Schlüssel zum eigenen Haus oder zur Eigentums­wohnung sind „eigene“ private Schlüssel. Für diese ist die Privathaft­pflicht­versi­che­rung nicht zuständig.

Ist aber in einer Anlage der Schlüssel eines Eigentümers weg und tauscht die Eigentümer­gemeinschaft wegen Sicher­heits­bedenken die gesamte Schließ­anlage aus, deckt die Privat­haft­pflicht­police des Eigentümers zumindest die fremden Schäden ab – sofern das im Schutz enthalten ist.

Verlust beruflicher Schlüssel

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Büro­schlüssel. Ist ein verlorener Schlüssel zuordenbar, muss möglicher­weise eine komplette Schließ­anlage erneuert werden. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Bei verlorenen Büro­schlüsseln springt die Private Haftpflichtversicherung nur ein, wenn der Tarif den Verlust „fremder“ beruflich genutzter Schlüssel umfasst. Geschäfts­inhaber nutzen „eigene“ berufliche Schlüssel – bei Verlust wäre das kein Fall für diese Versicherung. Elektronische Firmenschlüssel wie einen Chip oder eine Codekarte zu ersetzen, ist einfach. Sind sie verloren oder gestohlen, lassen sie sich deaktivieren. Angestellte sollten rasch Bescheid sagen, wenn ein Chip fort ist.

Wann der Arbeitnehmer bei Schlüssel­verlust haftet

Verschwindet ein herkömm­licher Firmenschlüssel samt Adress­anhänger, könnte sich ein Finder unbe­rechtigt Zutritt verschaffen. Ein Unternehmen wird in einem solchen Fall vermutlich Türschloss oder Schließ­anlage auswechseln ­lassen. Möglicher­weise sichert es den Eingang vorüber­gehend mit Notschloss oder Objekt­schützern. Viele Privat­haft­pflicht­tarife kommen auch dafür auf.

Ob ein Mitarbeiter für den Schaden haftet, hängt davon ab, inwieweit er für den Ver­lust verantwort­lich gemacht werden kann. Wäre das Verhalten vermeid­bar gewesen und ­waren die Folgen der Unacht­samkeit oder Nach­lässig­keit absehbar? Dann liegt Fahr­lässig­keit vor. Gerichte entscheiden je nach Lage im ­Einzel­fall.

Beispiel: Eine Aushilfe schickte ihrem Ex-Arbeit­geber, einer Kanzlei, den General­schlüssel im Papier­umschlag zurück. Der kam aufgerissen und leer an (Arbeits­gericht Aachen, Az. 8 Ca 2034/16 d). Die Kanzlei tauschte die Schließ­anlage aus. Das Gericht sprach hier von mitt­lerer Fahr­lässig­keit und die Frau musste die Hälfte der Kosten zahlen.

Warum Sie Dienst­schlüssel versichern sollten

Absichern sollten den Verlust von Dienst­schlüsseln Angestellte im öffent­lichen Dienst und Beamte wie Polizisten und Lehrer.

Beispiel: Ein Lehrer ließ seinen General­schlüssel beim Abschließen der Turnhalle stecken. Er bemerkte es zwar zu Hause, fuhr aber erst am nächsten Morgen zur Schule, um den Schlüssel zu suchen. Da war dieser weg. Sein Verhalten sah das Gericht als grob fahr­lässig an. Der Austausch der Schließ­anlage kostete ihn 25 000 Euro.

Hotel­schlüssel sind in Schlüssel­schutz-­Tarifen meist abge­deckt, auch Schlüssel im Ehren­amt oder von Vereins­mitgliedern. ­Selten versicher­bar in der Privathaft­pflicht ist der Verlust von Tresor­schlüsseln, öfter der Verlust von Schlüsseln fremder Fahr­zeuge, ­sogenannter „beweglicher Sachen“.

Verlust von Auto­schlüsseln

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Auto­schlüssel weg. Ein zusätzliches Risiko neben dem eigenen Ärger ist, dass jemand mit schlechten Absichten ihn in die Hände bekommt und mit dem Auto wegfährt. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Fällt einem Wande­rer unterwegs der Auto­schlüssel in eine Schlucht, ist das ärgerlich, aber nicht wirk­lich kompliziert. Niemand wird den Schlüssel finden und auch noch dem richtigen Auto zuordnen. Der Halter kann ihn nach­machen lassen. Dafür benötigt er Ausweis und Fahr­zeug­papiere. Er zahlt selbst.

Die Kopie eines einfachen Zweit­schlüssels kostet beim Schlüssel­dienst rund 26 Euro. Bestellt die Werk­statt ein neues Paar, gibt es das ab 30 Euro. Deutlich teurer ist der Ersatz der heute üblichen Funk- und Keyless-Schlüssel. Die Kosten können bis weit über 500 Euro reichen. Ersatz­schlüssel müssen zudem mit der Bord­elektronik synchronisiert werden. Werk­statt­kosten laut ADAC: 50 bis 150 Euro.

Diebstahl von Auto­schlüsseln melden

Wird ein Auto­schlüssel gestohlen, muss der Besitzer die Polizei und seinen Kfz-Kasko­versicherer informieren. Denn Diebe können den Schlüssel vielleicht zuordnen und das ­Auto stehlen. Dann kommt die Kfz-Kasko für den Diebstahl des Wagens und Beschädigungen am Fahr­zeug auf. Meldet der Halter den Verlust nicht, riskiert er seinen Anspruch.

Einige Kaskotarife leisten auch, wenn der Verlust auf grober Fahr­lässig­keit des Auto­besitzers beruht. In einem Fall ließ dieser den Schlüssel im Groß­raumbüro herum­liegen.

Tipp: Mit unserem Vergleich Kfz-Versicherung finden Sie die güns­tigsten Angebote genau für Ihren Bedarf.

Auto bei Schlüssel­verlust an sicheren Ort fahren

Kfz-Kasko­versicherer können verlangen, dass das Auto an einen sicheren Ort gefahren wird, wenn ein Schlüssel weg ist. Hat der Halter keinen Zweit­schlüssel, muss er den Wagen sogar dorthin über­führen lassen. Sonst kann der Versicherer später im Schadens­fall die Leistung verweigern.

Beispiel: Ein Auto­besitzer verlor seinen Schlüssel vor seiner Wohnung und parkte mit dem Zweit­schlüssel erneut vor dem Haus. Der neunjäh­rige Finder unter­nahm mit dem ­Wagen eine Spritz­tour und verursachte einen Schaden (Land­gericht Kleve, Az. 6 S 79/10). Die Teilkasko zahlte nicht.

Wurde ein Auto­schlüssel gestohlen und es besteht die Gefahr, dass ein Dieb ihn benutzt, zahlen einige Kaskotarife für den Austausch von Schlössern und Schlüsseln. Das kann bei mecha­nischen Tür- und Lenk­rad­schlössern sehr teuer werden und mehrere Hundert Euro kosten. Das Anmelden neuer Funk­schlüssel in der Bord­elektronik ist güns­tiger, dafür sind die Schlüssel selbst teuer.

Wird ein Auto mit dem gestohlenen Schlüssel ausgeräumt, zahlt die Kasko­versicherung je nach Fall für entwendetes Auto­zubehör wie Navi oder Kinder­sitz, nicht für sons­tige Gegen­stände. Für Diebstahl aus dem Auto kommen auch einige Hausrat­versicherungs­tarife auf. Voraus­setzung ist ein Einbruch ins Auto. Öffnet jemand den Wagen mit dem gestohlenen Schlüssel, fällt das nicht darunter.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • K_und_I_Schlüsseldienst am 12.12.2023 um 07:36 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung

  • Mariam5 am 08.02.2023 um 19:23 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

  • Mathias_Schick am 17.08.2020 um 12:07 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Mathias_Schick am 09.08.2020 um 16:02 Uhr
    Schlüsselfinder helfen!

    ...damit es erst gar nicht zum Schlüsselverlust kommt, sei auf den musegear finder hingewiesen. Der wird einfach am Schlüsselring befestigt und löst am Smartphone einen Alarm aus, wenn der Schlüssel unbeabsichtigt zurückgelassen wird. Natürlich kann der Schlüssel auch per App lokalisiert werden. Sehr nützlich und kann im Notfall eine Menge Ärger sparen...

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.02.2020 um 12:48 Uhr
    BANK - SCHLIESSFACH - SCHLÜSSEL

    Lieber Leser,
    bitte schauen Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Haftpflichtversicherung nach - falls diese Schlüsselverlust umfasst. Schlüssel für Tresore oder Schließfächer werden oft nicht ersetzt. Die Hausratversicherung ist hier nicht zuständig. (PK)