Bischof Genn beurlaubt Priester

, Bistum Münster, Offizialatsbezirk Oldenburg

Der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, hat am 10. August einen Priester des Bistums Münster, der derzeit im Offizialatsbezirk Oldenburg (Lindern) tätig ist, mit sofortiger Wirkung beurlaubt. Dem Priester wird ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen. Der Priester hat dies eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten. Es wird nun zunächst eine kirchenrechtliche Voruntersuchung durchgeführt werden. Bis zu deren Abschluss sind dem Priester alle priesterlichen Tätigkeiten untersagt. 

Geistlicher räumt grenzüberschreitendes Verhalten ein

Der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nennt einige Hintergründe zu dem Fall: „Es gab bereits im Jahr 2010 eine Meldung beim Bistum Münster. Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen. 

Die betroffene Person hat sich im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt. Die UKA hat Ende Mai 2022 entschieden, dass der betroffenen Person eine Anerkennungszahlung  im unteren fünfstelligen Euro-Bereich zusteht. Die Zahlung ist inzwischen erfolgt. 

Mit der Entscheidung der UKA und der Zahlung der Anerkennungsleistung wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde. Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010. Von daher hat Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen. Es wird nun unmittelbar eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet werden. Dann wird der Fall zur abschließenden Prüfung nach Rom weitergleitet werden. Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen.“  

Weitere Angaben zu dem Fall macht das Bistum aufgrund des laufenden Verfahrens derzeit nicht. Der Vorfall hat sich nicht in der Pfarrei ereignet, in der der Priester zuletzt im Dienst war. Die Einsatzorte, an denen der Priester bisher tätig war, sind vorab informiert worden.