BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1043. Sitzung am 26.04.2024

Bezahlkarten, Mutterschutz, Ladekabel und Solarpaket I

Bezahlkarten, Mutterschutz, Ladekabel und Solarpaket I

Acht Gesetze aus dem Bundestag und 14 Vorschläge aus den Ländern für Gesetze und Entschließungen stehen auf der 49 Punkte umfassenden Agenda der nächsten Bundesratssitzung.

Gesetze aus dem Bundestag

Zur abschließenden Beratung hat der Bundestag der Länderkammer unter anderem Gesetze zur Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber, zu digitalen Diensten, zur Änderung der Umweltstatistik und zur Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zugeleitet. Ein weiteres Gesetz führt einheitliche Ladekabel für Handys und Tablets ein.

Fristverkürzt wird sich der Bundesrat voraussichtlich mit dem Solarpaket 1 beschäftigen, sofern der Bundestag dieses am Morgen desselben Tages beschließt. Das Gesetz soll die Weichen stellen, um die Ziele für den Ausbau der Photovoltaik zu erreichen. Es sieht unter anderem Erleichterungen für Photovoltaik-Balkonanlagen vor.

Initiativen aus den Ländern

Auf der Tagesordnung stehen zudem Länderinitiativen zu Themen wie Ausweitung des Kurzarbeitergeldes im Baugewerbe, Mutterschutz für Selbständige und die Verbesserung der Arzneimittelversorgung. Die Länder beraten auch über vier Gesetzentwürfe aus den eigenen Reihen: unter anderem zur audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeugen im Strafprozess und zum elektronischen Datenabruf aus dem Schiffsregister und zur Mindestspeicherung von IP-Adressen.

Initiativen der Bundesregierung

Stellung nehmen kann der Bundesrat zur Vorhaben der Bundesregierung, wie die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Pläne zum Einsatz verdeckter Ermittler, die Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien sowie der Schutz vor Schienenlärm.

Vorlagen aus Brüssel und Verordnungen

Die Beteiligung an neun europäischen Verordnungen und Richtlinien (zum Beispiel zum Schutz von Tieren beim Transport) sowie vier nationale Verordnungen, unter anderem zur Personalbemessung in Krankenhäusern, runden die Tagesordnung ab.

Ergänzungen möglich

Eventuell wird die Agenda des Bundesrates noch um weitere Themen ergänzt. Dies ist bis zum Beginn der Sitzung möglich.

Eine Auswahl der wichtigsten Plenarthemen stellt BundesratKOMPAKT nachfolgend vor - sie wird fortlaufend aktualisiert. Die gesamte Tagesordnung mit allen zugehörigen Drucksachen-Downloads finden Sie hier.

Livestream - Mediathek - Social Media

Ab 9:30 Uhr wird die Plenarsitzung auf www.bundesrat.de und in der App des Bundesrates live übertragen.

Über den Sitzungsverlauf informieren wir Sie auch über den Kurznachrichtendienst X. Noch während des Vormittags stehen Videos und einzelne Redebeiträge in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Bezahlkarte für Asylbewerber

Foto: Mann hält Bezahlkarte in der Hand

© Foto: AdobeStock | Fokussiert

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat ebnet Weg zur Bezahlkarte für Asylbewerber

Die Bezahlkarte für Asylbewerber kann kommen. Sie ist Teil des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem der Bundesrat am 26. April 2024 zugestimmt hat.

Einführung einer Bezahlkarte

Einige Bundesländer hatten die Bezahlkarte für Asylbewerber bereits auf Landesebene eingeführt - nun ist sie auch im Bundesrecht, genauer gesagt im Asylbewerberleistungsgesetz gesetzlich verankert. Sie tritt dort neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen. Die Länder sind allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibt im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden.

Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden

Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des Existenzminimums sorgen sollen. Es verfolgt das Ziel, die Behörden durch eine automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister von häufigen standardmäßigen Abfragen zu entlasten und einem Leistungsmissbrauch vorzubeugen. Das Ausländerzentralregister soll nun Daten zur zuständigen Leistungsbehörde, zum Bezugszeitraum und zur Art der Leistung enthalten, auf die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und die Leistungsbehörden zugreifen können.

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 26.04.2024

Video

Top 5Digitale Dienste

Foto: Person am Laptop mit geöffneten Anwendungen

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  1. Beschluss

Beschluss

Digitale-Dienste-Gesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. April 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz gebilligt. Es ergänzt eine als Digital Services Act bekannte Verordnung der Europäischen Union. Diese ist seit dem 17. Februar 2024 in Kraft, dient europaweit als einheitlicher Rechtsrahmen für digitale Vermittlungsdienste und soll illegale und schädliche Online-Aktivitäten sowie das Verbreiten von Desinformation verhindern.

Zentrale Koordinierungsstelle geplant

Durch das Digitale-Dienste-Gesetz wird eine Koordinierungsstelle innerhalb der Bundesnetzagentur geschaffen. Diese soll für Transparenz und Fairness sorgen und Anbieter digitaler Vermittlungsdienste sowie die Durchsetzung des Digital Services Act zentral beaufsichtigen. Nutzerinnen und Nutzer können ihre Beschwerden direkt an die Koordinierungsstelle richten, die ein zugängliches und benutzerfreundliches Beschwerdemanagement-System einrichten wird.

Weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit

Das Gesetz enthält Regelungen zum Schutz von Minderjährigen im digitalen Raum, deren Einhaltung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz überwacht werden soll. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit soll das Einhalten der europäischen Datenschutzregelungen überwachen: So dürfen zum Beispiel personenbezogene Daten nicht für kommerzielle Werbung verwendet werden. Des Weiteren finden sich im Gesetz Bußgeldvorschriften zum Ahnden von Verstößen gegen den Digital Services Act.

Wie es weitergeht

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten ausgefertigt und danach verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 26.04.2024

Top 6Funkanlagengesetz

Foto: Verschiedene Ladekabel und Smartphones

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  1. Beschluss

Beschluss

Einheitlicher Standard für Ladekabel kommt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 26. April 2024 Änderungen am Funkanlagengesetz gebilligt und damit den Weg für einheitliche Ladekabel freigemacht.

Einheitliche Ladegeräte

Die Ladeschnittstellen von kabelgebundenen aufladbaren Mobiltelefonen und ähnlichen technischen Geräten, wie Tablets, eBook-Reader, Digitalkameras etc. müssen zukünftig über einen einheitlichen Ladeanschluss aufgeladen werden können. Dabei handelt es sich um eine USB-C-Schnittstelle, die nach der Gesetzesbegründung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Geräte, die über eine sogenannte Schnellladefunktion verfügen, müssen zukünftig stets dasselbe Ladeprotokoll verwenden.

Kauf auch ohne Ladegeräte möglich

Die Vereinheitlichung der Ladegeräte hat zur Folge, dass zukünftig Handys und andere Geräte auch ohne neues Ladenetzteil verkauft werden können. Auf den Verpackungen muss anhand von Piktogrammen eindeutig zu erkennen sein, ob das Gerät mit einem Netzteil ausgestattet ist oder nicht.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um mit dem Ziel, ein Aufsplittern des Marktes in Bezug auf Ladeschnittstellen und Ladeprotokolle zu verhindern bzw. zu reduzieren. Zudem sollen die Verbraucherfreundlichkeit verbessert, Ressourcen geschont und Elektronikabfälle verhindert werden.

Inkrafttreten

Der Bundesrat hat zu dem Einspruchsgesetz den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und es somit gebilligt. Es kann nun nach der Ausfertigung verkündet werden und tritt einen Tag später in Kraft.

Stand: 26.04.2024

Landesinitiativen

Top 12Mutterschutz

Foto: Mutter mit Baby auf dem Arm

© Foto: AdobeStock | gpointstudio

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Mutterschutz für Selbständige

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

Geringer Frauenanteil bei Selbständigen

Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen - nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 26.04.2024

Video

Top 13Arzneimittelversorgung

Medikamente in einer Apotheke

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Strategie für bessere Versorgung mit Arzneimitteln

In einer am 26. April 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, mit einer nationalen Strategie und gesetzlichen Regelungen die Versorgung mit Arzneimitteln - insbesondere von Kindern und Jugendlichen - nachhaltig zu verbessern.

Die Entschließung geht auf eine Initiative von Baden-Württemberg und Bayern zurück und verweist auf Erfahrungen mit knappen Kinderarzneimitteln im Winter 2022/2023. Auch heute bestünden weiterhin zahlreiche Versorgungsengpässe, heißt es in der Begründung.

Mehr Flexibilität bei Beschaffung und Lagerung

Um Engpässe zukünftig zu verhindern, seien Vorschriften für den Import und die Lagerhaltung dringend notwendiger Medikamente - insbesondere für Vor-Ort-Apotheken - zu lockern. Zudem müsse es möglich sein, dass die Restbestände von nach einem festgestellten Versorgungsmangel eingeführten Arzneimitteln auch später noch für einen gewissen Zeitraum abverkauft werden dürfen.

Nach Ansicht des Bundesrates brauche es zusätzlich mehr Handlungsspielraum für Apotheken beim Austausch von Arzneimitteln. Auch sollen Apotheken in der Lage sein, nach Absprache mit einer Ärztin oder einem Arzt von verordneten, nicht vorrätigen Wirkstoffen abweichen dürfen, wenn diese nicht auf der Substitutionsausschlussliste stehen.

Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sollen Apotheken wie Arzneimittelhersteller unbürokratisch auf Grundlage einer Standardzulassung Fiebersäfte und -zäpfchen herstellen und in Verkehr bringen können, um einen steigenden Bedarf zu decken.

Bessere Planungssicherheit für Produzierende

Darüber hinaus verlangen die Länder eine nationale Strategie für die Bevorratung von Arzneimitteln und außerdem verstärkte Anreize für pharmazeutische Unternehmen, um langfristig die Produktion und Bereitstellung lebenswichtiger generischer Medikamente zu gewährleisten. Hierfür benötige die Pharmaindustrie mehr Planungssicherheit als durch die bisherige Rabattvertragsgestaltung.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Stand: 26.04.2024

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 18BAföG

Foto: Ausschnitt vom Antrag für Berufsausbildungsdförderung

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert Verbesserungen beim BAföG

Der Bundesrat beschäftigte sich am 26. April 2024 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG).

Studienstarthilfe für alle

In seiner Stellungnahme kritisierte er, dass der finanzielle Rahmen in Höhe von 150 Millionen Euro, den der Haushaltsausschuss des Bundestages vorgegeben hatte, nicht ausgeschöpft wurde. Es wäre möglich gewesen, die geplante Studienstarthilfe auf alle Studienanfänger auszudehnen, da man davon ausgehen könne, dass jeder, der BAföG beziehe, bedürftig sei. Das Prüfen weiterer Voraussetzungen und Nachweise für die Zahlung der Pauschale koste zusätzlich Geld und Zeit.

Geplante Höhe der Bedarfssätze nicht ausreichend

Außerdem bemängelt die Länderkammer, dass mit der Reform die Bedarfssätze nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Gerade junge Menschen seien von der Inflation und den steigenden Mieten besonders betroffen. Die Bedarfssätze müssten auf Bürgergeld-Niveau angehoben und die Wohnkostenpauschale erhöht werden.

Schließlich ist der Bundesrat der Meinung, die geplante Einführung eines Flexibilitätssemesters greife zu kurz und erhöhe den Verwaltungsaufwand. Zielführender sei es, die Förderungshöchstdauer insgesamt um zwei Semester zu verlängern.

Was die Bundesregierung vorhat

Zu den im Regierungsentwurf enthaltenen Neuerungen gehört unter anderem die Einführung eines so genannten Flexibilitätssemesters, also die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein weiteres Semester über die Höchstdauer des BAföG-Bezugs hinaus gefördert zu werden. Die Frist für einen Wechsel der Studienrichtung soll zudem verlängert werden. Junge Menschen aus besonders finanzschwachen Familien sollen eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € erhalten. Hinzu kommen erhöhte Freibeträge und Maßnahmen für schnellere Bearbeitungszeiten und zum Bürokratieabbau.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird der Bundesregierung zugeleitet, die darauf reagieren kann. Der Bundestag entscheidet, ob und in welcher Form er das Gesetz beschließt. Dann kommt es erneut im Bundesrat auf die Tagesordnung.

Stand: 26.04.2024

Video

Top 22Schrottimmobilien

Foto: Saniertes und unsaniertes Wohnhaus

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat schlägt Änderung beim Gesetz gegen Schrottimmobilien-Missbrauch vor

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der missbräuchlichen Ersteigerung von Schrottimmobilien stand am 26. April 2024 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Im Fokus stehen Fälle, in denen Gebäude im Rahmen von Zwangsversteigerungen ersteigert werden, die Ersteher allerdings nie den Kaufpreis entrichten und dennoch über einen längeren Zeitraum Einkünfte aus der Immobilie erzielen - beispielsweise durch Mieteinnahmen. Dies ist nur bei Versteigerungen möglich, da bei man hier bereits mit Erteilung des Zuschlages und nicht erst mit Eintragung ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.

Gerichtliche Verwaltung von Grundstücken

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Gemeinden die Möglichkeit eines Antrages auf gerichtliche Verwaltung solcher Grundstücke eingeräumt wird. Nach der Anordnung der gerichtlichen Verwaltung sind Miet- und andere Einkünfte aus dem Grundstück nicht an den Ersteher, sondern an den gerichtlich bestellten Verwalter zu zahlen. So soll dem Anreiz entgegengewirkt werden, überhöhte Gebote auf Problemimmobilien abzugeben, um als Eigentümer ohne Zahlung des Kaufpreises aus dem Grundstück Nutzen zu ziehen.

Bundesrat schlägt Einschränkung vor

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf regt der Bundesrat an, Gemeinden nur dann die Möglichkeit der Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung zu gewähren, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Erlass einer Rechtsverordnung zugelassen hat. Hintergrund dieses Vorschlages ist es, dass die Zahl der Anwendungsfälle für das Gesetz seiner Begründung nach begrenzt und regional überschaubar ist. Der Bundesrat befürchtet, dass es andernfalls im gesamten Bundesgebiet zu höheren Kosten im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren kommen könnte, da stets mit der Möglichkeit der Bestellung einer gerichtlichen Verwaltung gerechnet werden müsste.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Stand: 26.04.2024

Rechtsverordnungen

Top 37Krankenpflege

Foto: Pflegepersonal am Krankenbett im Krankenhaus stellt Infusion ein

© Foto: AdobeStock | contrastwerkstatt

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Personalbedarfsbemessung in Krankenhäusern

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) vorgelegt. Diese bedarf zum In-Kraft-Treten der Zustimmung des Bundesrates.

In der Begründung verweist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit, ein Instrument zur Bemessung des Pflegepersonals zu entwickeln, die sich aus der sich stetig verschlechternden Arbeitssituation für die in Krankenhäusern tätigen Pflegekräfte ergibt. Es müsse sichergestellt werden, dass Krankenhäuser mit einer ausreichenden Zahl von Pflegekräften arbeiten. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2793) enthält den gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines solchen Instruments.

PPR 2.0 als Richtschnur

Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und die Gewerkschaft ver.di auf die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 verständigt und dieses im Jahr 2023 erprobt. Die Ergebnisse der Erprobung sind in die Verordnung eingeflossen.

Ermittlung der Ist-Personalbesetzung

Die Pflegepersonalbemessungsverordnung hat das Ziel, eine bedarfsgerechte Pflege von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. So soll gewährleistet werden, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 sollen Krankenhäuser nach ihren Vorschriften ihren Pflegepersonalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder ermitteln und an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermitteln.

Vergleich mit Soll-Besetzung

Anhand dieser Daten soll dann ermittelt werden, wie sich die vorhandene Ist-Personalbesetzung zur Soll-Personalbesetzung verhält, die mit Hilfe der PPR 2.0 erfasst wurde. In einem späteren Verordnungsverfahren sollen Regelungen des Personalaufbaus getroffen werden, mit denen das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden kann.

Stand: 22.04.2024

Ausschussempfehlung

Gesundheitsausschuss fordert Änderungen

Der federführende Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung nach Maßgabe einer Reihe von Änderungen zuzustimmen. Diese betreffen den Anwendungsbereich der Verordnung, die Systematik der Datenerhebung und eine Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Verordnung insgesamt sowie der erstmaligen Übermittlung einzelner Informationen.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat, der Verordnung zuzustimmen.

Zwei Ausschüsse fordern begleitende Entschließung

Der federführende Gesundheitsausschuss und der Ausschuss für Kulturfragen empfehlen dem Bundesrat ferner, eine Entschließung zu befassen. Diese enthält eine Prüfbitte, ob die Verordnung nicht auch für Erwachsenen-Intensivstationen gelten solle, um den Personalbedarf in Krankenhäusern vollständig zu ermitteln. Zudem werden die Regelungen der Verordnung als nicht ausreichend für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege in Krankenhäusern kritisiert und schnellstmöglich weitere Maßnahmen, wie z.B. Bürokratieabbau und Steuererleichterungen für Pflegekräfte, gefordert.

Der Ausschuss für Familie und Senioren hat von einer Empfehlung an das Plenum abgesehen.

Welchen Empfehlungen aus den Ausschüssen der Bundesrat folgt, entscheidet sich am kommenden Freitag.

Stand: 22.04.2024

Glossary

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