Geretsried: Streit zwischen Vater und Sohn eskaliert - Kripo ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts
GERETSRIED, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. Weil ein 25-Jähriger am Sonntagmorgen, 19. Mai 2024, seinen 58-jährigen Vater mit einem Messer erheblich verletzt haben soll, ermitteln Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Das Opfer kam zur Behandlung in ein Krankenhaus, ob der Mann die Tat überlebt ist bislang unklar. Der Tatverdächtige konnte nach kurzer Flucht festgenommen werden.
Zwischen dem 25-jährigen Mann und seinem 58-jährigen Vater war es in den frühen Morgenstunden des Sonntags (19. Mai 2024) gegen 5.20 Uhr, in der elterlichen Wohnung in Geretsried, zu einem Streit gekommen. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen griff der 25-Jährige zu einem Messer und verletzte seinen Vater durch mehrere Stiche in den Oberkörper erheblich. Als das Opfer den Notruf verständigte, versuchte der Tatverdächtige über den Balkon zu flüchten. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Geretsried konnte den 25-Jährigen unweit der Tatörtlichkeit widerstandslos festnehmen.
Der 58-Jährige wurde mit schweren Verletzungen vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Nach Auskunft der behandelnden Ärzte mussten die Verletzungen sofort operativ versorgt werden. Ein Ableben des Mannes kann nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht ausgeschlossen werden.
Die ersten Ermittlungen vor Ort erfolgten durch die örtlich zuständige Polizeiinspektion Geretsried mit Unterstützung umliegender Polizeidienststellen. Noch am selben Morgen übernahmen der Kriminaldauerdienst sowie das Fachkommissariat für Spurensicherung der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim die weiteren Untersuchungen vor Ort. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II übernahm jetzt das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim die Ermittlungen gegen den 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen eines versuchten Tötungsdelikts.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige am heutigen Montag (20. Mai 2024) dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht München zur Prüfung der einstweiligen Unterbringung vorgeführt. Der Richter folgte dem Antrag und erließ einen Unterbringungsbefehl. Der 25-Jährige wurde daraufhin in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.
Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.
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