Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht Eine Police, die die meisten Vermieter brauchen

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Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht - Eine Police, die die meisten Vermieter brauchen

Herab­fallende Dachziegel. Sie können teure Schäden an Autos verursachen – ein Fall für die Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherung. © Belicta Castelbarco

Wer Immobilien vermietet, braucht meist eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­police. Der Test zeigt: Guten Schutz gibts günstig – doch die Preis­unterschiede sind groß.

Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht Testergebnisse für 72 Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­ver­sicherungen freischalten

Die Privathaft­pflicht ist die wichtigste Versicherung über­haupt, aber ihr Schutz hat Grenzen. Vermieten Grund­besitzer ihre Immobilie, sind Schäden – etwa durch Dachlawinen oder Bauarbeiten – oft nicht abge­deckt. Schutz bietet eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherung. Die Stiftung Warentest hat 72 Angebote verglichen.

Erfreulich: Elf Tarife bieten guten und voll­ständigen Schutz, zum Teil für wenig Geld. Doch die Preis­unterschiede sind enorm. So lässt sich ein Mehr­familien­haus schon für 43 Euro im Jahr versichern – wer den falschen Anbieter wählt, kann aber auch das Acht­fache bezahlen. Vergleichen lohnt sich also – auch für alle, die schon so eine Police haben.

Warum sich der Vergleich Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­policen lohnt

Test­ergeb­nisse

Die Stiftung Warentest hat 72 Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherungen von 32 Anbietern verglichen, aufgeschlüsselt nach Ein-, Zwei- und Mehr­familien­häusern sowie nach Eigentümer­gemeinschaften und unbe­bauten Grund­stücken. Wir nennen die Jahres­beiträge für alle Modell­häuser und -wohnungen sowie für ein Grund­stück ohne Bebauung.

Leistungs­vergleich

Wir zeigen, wo die Angebote Lücken haben, wo beispiels­weise Bauvorhaben und Schäden durch Photovoltaik-Anlagen mitversichert sind – und welche Policen alle wichtigen Risiken komplett abdecken.

Vertrags­wechsel

Wir sagen, wie Sie durch einen Vertrags­wechsel Geld sparen – und in welchen Fällen die Grund­besitzer-Haft­pflicht unnötig ist, weil Ihre Privathaft­pflicht­versicherung für den Schaden aufkommt.

Heft­artikel

Wenn Sie das Thema frei­schalten, erhalten Sie Zugriff auf das PDF zum Testbe­richt aus Finanztest 5/2024.

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Wichtiger Schutz für Vermieter

Während 11 Versicherer Tarife mit voll­ständigem Schutz bieten, haben die übrigen 61 Angebote aus unserem Test Lücken: Mal ist der Haft­pflicht­schutz für Photovoltaik-Anlagen unvoll­ständig oder der Versicherer zahlt den Miet­ausfall bei Eigentums­wohnungen nicht, wenn eine Wohnung wegen Schäden am Gemein­schafts­eigentum nicht nutz­bar ist.

Gut zu wissen: Eigentümer haften auch ohne eigenes Verschulden für von ihrer Immobilie ausgehende Gefahren. Schäden können zum Beispiel entstehen, wenn Vermieter ihrer Räum- und Streu­pflicht nicht ausreichend nachgekommen sind und sich dadurch jemand verletzt. Auch Dachlawinen, nicht richtig abge­sicherte Baustellen oder sich lösende Bauteile stellen eine Gefahr dar. Für selbst­bewohnte Immobilien reicht meistens die Privathaft­pflicht­versicherung.

Riesige Preis­unterschiede bei Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­policen

Wer mithilfe unserer Test­tabelle Tarife vergleicht, kann viel Geld sparen – denn die Preis­unterschiede sind enorm, und zwar auch zwischen den Tarifen, die alle Bereiche gut abdecken. Teure Tarife kosten zum Teil etliche Hundert Prozent mehr als güns­tige. Wer schon so eine Police hat, sollte prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt. Einige Versicherer bieten besonders güns­tige Tarife für Einfamilien­häuser.

Tipp: Schon vor dem Frei­schalten können Sie in der Ergebnistabelle sehen, welche Tarife wir getestet haben – und ob ihr derzeitiger Tarif dabei ist.

Das sollte versichert sein

Versicherungs­summe. Mindestens 10 Millionen Euro sollten abge­deckt sein, auch wenn so große Schäden extrem selten sind. Mitversichert sein sollten kleinere Bauvorhaben, etwa ein Um- oder Ausbau. Die meisten Policen leisten bis zu einer Bausumme von mindestens 50 000 Euro. Einige Tarife bieten das Doppelte. Wer Bauarbeiten plant, sollte auf ausreichenden Haft­pflicht­schutz achten, denn Unfälle auf Baustellen sind keineswegs selten. Über­steigt die Bausumme den versicherten Betrag, ist zusätzlich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sinn­voll.

Rechts­schutz. In manchen Fällen wirkt die Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht wie eine Rechtsschutzversicherung. Der Versicherer wehrt unbe­rechtigte Forderungen ab, wenn ein Geschädigter vor Gericht Ansprüche gegen den Vermieter durch­setzen will.

Photovoltaik. Viele Versicherer schließen auch Schäden aus einer Photovoltaik-Anlage ein. Das betrifft aber nur das Haft­pflich­trisiko, zum Beispiel wenn ein Sturm einzelne Module vom Dach weht, die ein vor dem Haus geparktes Auto treffen. Zusätzlich schließen viele Policen Schäden durch die Strom­einspeisung aus Photovoltaik-Anlagen ins Netz ein. Der Schutz greift aber nicht für Schäden an der Anlage selbst. Dafür wäre eine spezielle Photovoltaik-Versicherung nötig.

Was in der Eigentümer­gemeinschaft nötig ist

Eigentümer­gemeinschaften brauchen immer eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­versicherung. Diese zahlt für typische Haftungs­fälle wie Glatt­eis­unfälle oder abstürzende Bauteile. Zuständig ist der Verwalter.

Einzel­eigentümer. Vermieten Einzel­eigentümer ihre Wohnung, haften sie der Gemeinschaft gegen­über für Schäden, die sie oder ihre Mieter am Gemein­schafts­eigentum anrichten. Dann kann es sein, dass sie selbst zusätzlich eine Police benötigen.

Tipp: Prüfen Sie unbe­dingt, ob Ihre Privathaftpflicht Ihre Haftung als Grund­besitzer in diesem Fall abdeckt. Wohnen Sie selbst nicht im selben Haus, brauchen Sie oft eine Haus- und Grund­besitzer-Haft­pflicht­police zusätzlich.

Selbst­nutzer. Wer selbst in seiner Eigentums­wohnung lebt, braucht keinen weiteren Schutz, wenn er oder sie eine gute Privathaft­pflicht hat. Diese Police ist unerläss­lich, auch für Mitglieder einer Eigentümer­gemeinschaft. Verursachen sie einen Schaden am Gemein­schafts­eigentum, wird das oft sehr teuer. Typischer Haftungs­fall: Ein Eigentümer hat ein Leck in einer Wasser­leitung zu verantworten. Dann kann die Reno­vierung der darunter liegenden Wohnung und manchmal sogar die kost­spielige Sanierung tragender Teile nötig sein.

Schadens­anteil. Den auf sie entfallenden Teil eines selbst verursachten Schadens am Gemein­schafts­eigentum müssen Wohnungs­eigentümer stets selbst tragen. Das ist ein so genannter Eigenschaden, für den Haft­pflicht­versicherungen nie zahlen. Beträgt ihr Anteil am Gemein­schafts­eigentum zum Beispiel 1 000/10 000stel, müssen sie also 10 Prozent selbst bezahlen.

Tipp: Lesen Sie, welche Regeln in einer Eigentümergemeinschaft gelten und worauf Wohnungs­käufer achten sollten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • sisiphos am 06.04.2023 um 01:01 Uhr
    Vermieterhaftpflichtversicherung

    Wie Leo089 und VermietermitSorgen treibt mich das Thema Vermieterhaftpflichtversicherung um. Vor ein paar Wochen im öffentlich-rechtlichen TV in einer Verbrauchersendung der 3. Programme (wann genau und welches?) wurde exemplarisch anhand eines haarsträubenden Falls (von dem ich leider auch nur den letzten Teil sah) massiv davor gewarnt, sich als Eigentümer einer vermieteten Wohnung generell auf die eigene Privathaftpflichtversicherung zu verlassen - selbst WENN die vermietete Wohnung angemeldet und grundsätzlich versichert ist! - Diesem TV-Beitrag gemäß, gibt es demnach jede Menge Unterschiede und Fallstricke in den Policen und wären demnach einen Extra-"Stiftung Warentest"-Test wert!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.11.2022 um 11:22 Uhr
    Grundstücksgröße

    @Kölnerjung76: Die maximal zu versichernde Grundstücksgröße für unbebaute Flächen haben wir in unserem Test nicht abgefragt, daher können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkreten Anbieter nennen. Sie können bei den genannten Gesellschaften anfragen, oder einen unabhängigen Versicherungsberater kontaktieren. Gewerbliche Risiken untersuchen wir hier nicht.

  • Kölnerjung76 am 04.11.2022 um 00:35 Uhr
    Versicherung größerer unbebauter Grundstücke

    Bei dem unbebauten Muster-Grundstück haben Sie eine Grundstücksgröße von 500 qm zugrunde gelegt. Welche Möglichkeiten gibt es, für - zugegebenermaßen eher atypische - Fälle sehr großer Grundstücke (über 2.000 qm)? Die meisten Versicherer begrenzen die versicherbare Grundstücksgröße. Ist Ihnen bekannt, bei welchem Anbieter auch über 2.000 qm große Grundstücke versicherbar sind? Wie sieht es aus, wenn das Grundstück nicht unbebaut ist, sondern es (abrissreifen) Altbestand gibt (etwa alte Fabrikhallen)? Sind derartige Objekte überhaupt versicherbar? Gerade in solchen Fällen ist die Verkehrssicherungspflicht von großer Bedeutung.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.01.2022 um 15:51 Uhr
    Versicherungssumme Allgemeine Umweltrisiken

    @Mischka1911: Wir haben keine Mindestanforderung an die Höhe der Versicherungssumme für allgemeine Umweltrisiken in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gestellt.
    Bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haben wir nur Tarife berücksichtigt, die mindestens 3 Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bieten.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 31.01.2022 um 15:38 Uhr
    Umweltschäden

    @Mischka1911: Für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der WGV gilt die Besonderheit, dass es sich hier um ein Kombiprodukt aus Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und Gewässerschadenhaftpflicht handelt.
    Bei anderen Anbietern, wie z.B. bei der Europa, muss man dafür zwei Policen kaufen.

    - Allgemeine Umweltrisiken, wie zum Beispiel durch auslaufenden Kleingebinde verursachte Schäden, sind über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgesichert.

    - Schäden aufgrund besonderer Umweltrisiken, die von Anlagen ausgehen, wie zum Beispiel nach dem Auslaufen eines Öltankens, werden über die Gewässerschadenhaftpflchtversicherung abgesichert. Sie schützt auch bei Schäden nach dem USchadG).

    - Unseren Test zur Gewässerschadenversicherung finden Sie hier:
    www.test.de/Vergleich-Gewaesserschaden-Haftpflicht-Versicherung-4864386-0